Pfandprobleme in Supermärkten: Verbraucher müssen aufpassen!

Supermärkte stehen vor Herausforderungen bei der Pfandrückgabe. Änderungen ab 2025 zielen auf bessere Rücknahme aller Mehrwegverpackungen.
Supermärkte stehen vor Herausforderungen bei der Pfandrückgabe. Änderungen ab 2025 zielen auf bessere Rücknahme aller Mehrwegverpackungen. (Symbolbild/NAG Archiv)

Hamburg, Deutschland - In Deutschland sorgt ein anhaltendes Unbehagen beim Einkaufen für Aufmerksamkeit. Viele Verbraucher haben aufgrund der steigenden Lebensmittelpreise ein flaues Gefühl, das durch die derzeitige Rücknahmepraxis von Pfandflaschen verstärkt wird. Supermärkte und Discounter wie Aldi, Rewe und Lidl lehnen häufig die Rücknahme von Pfandflaschen ab, was für Frustration bei den Kunden sorgt. Laut Verbraucherexperte Tristan Jorde gibt es dabei häufig Missverständnisse hinsichtlich der Pfandrücknahme, denn Pfandflaschen oder -dosen dürfen nicht abgelehnt werden, solange das Pfand-Logo erkennbar ist und die geltenden Pfand-Regeln eingehalten werden.

Die Situation wird durch technische Probleme verschärft: Wenn Rücknahmeautomaten nicht funktionieren, sind Märkte gesetzlich verpflichtet, das Pfand auch manuell zu erstatten. Eine Schätzung der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge verdient die Getränkeindustrie jährlich 300 Millionen Euro allein durch „Pfandschlupf“. Das bedeutet, dass viele Verbraucher ihre Pfandflaschen nicht zurückgeben können und dadurch das Pfandsystem ineffizient wird.

Änderungen im Pfandsystem ab 2025

Eine wesentliche Umstrukturierung des Pfandsystems ist für den 1. Januar 2025 geplant. Ab diesem Datum müssen Supermärkte gesetzlich mindestens eine Mehrwegalternative für gängige Getränkekategorien wie Bier, Wasser, Saft und Milch anbieten. Diese Regelung zielt darauf ab, den Anteil an Mehrwegverpackungen zu erhöhen und den ökologischen Fußabdruck zu verringern. Händler mit einer Verkaufsfläche von über 200 Quadratmetern müssen alle Mehrwegverpackungen zurücknehmen, unabhängig von deren Marke oder Vertriebsweg.

Die geplante Änderung hat auch Auswirkungen auf kleinere Geschäfte: Diese sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Dennoch werden größere Einzelhändler künftig eine größere Verantwortung tragen, um den Rückgabeprozess zu vereinfachen. Gleichzeitig wurde eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro ab 2025 festgelegt. Einkünfte aus dem Sammeln von Pfandflaschen, die unter diesem Betrag liegen, bleiben steuerfrei. Sollte jemand jedoch regelmäßig mehr als 48.384 Flaschen pro Jahr sammeln, könnte dies als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden.

Organisierte Rücknahmestrukturen

Die Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) ist eine zentrale Instanz, die den Pfandgeldausgleich zwischen den beteiligten Akteuren organisiert. Sie hat Rücknahmestrukturen für leere Getränkeverpackungen etabliert, um eine hochwertige Verwertung zu ermöglichen und wertvolle Materialien in einen Kreislauf zu überführen. Der Einwegpfandprozess existiert bereits seit 2003 und umfasst zahlreiche Getränkeverpackungen, darunter Flaschen und Dosen aus PET, Glas und Metall.

Das DPG-Einwegpfandsystem bietet eine innovative Lösung für die Ausgabe und Rücknahme gekennzeichneter Einweggetränkeverpackungen und stellt sicher, dass die Pfandabrechnung sicher abgewickelt wird. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Rückgabe von Pfandflaschen in Zukunft zu erleichtern und die Effizienz des gesamten Systems zu verbessern.

Insgesamt wird die Diskussion um die Pfandrücknahme in Deutschland sowohl von praktischen Hindernissen als auch von bevorstehenden gesetzlichen Änderungen geprägt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen entwickelt und ob die geplanten Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung für die Verbraucher führen werden.

Für weitere Informationen zu den Herausforderungen in der Pfandrückgabe lohnt sich ein Blick auf die Artikel von Der Westen, Discountercheck und die Deutsche Pfandsystem GmbH.

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Ort Hamburg, Deutschland
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