Mehrheit der Deutschen fordert Verbot der AfD nach Verfassungsschutz-Urteil!

Deutschland - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Diese Entscheidung wird in der Öffentlichkeit heiß diskutiert, insbesondere im Hinblick auf mögliche Konsequenzen. Laut einem Vorabbericht der „Bild am Sonntag“ spricht sich eine Mehrheit der Bevölkerung für ein Verbot der Partei aus. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa zeigt, dass 48 Prozent der Befragten ein Verbot der AfD befürworten, während 37 Prozent dagegen sind und 15 Prozent keine Meinung dazu haben. Zudem halten 61 Prozent die AfD für eine rechtsextremistische Partei. Die neue Einstufung hat die Einschätzung von 79 Prozent der Befragten zur AfD nicht verändert, wie Welt berichtet.

Der Verfassungsschutz begründet die Einstufung der AfD durch mehrere Faktoren. Die Äußerungen von Parteimitgliedern, insbesondere während des Bundestagswahlkampfs und vor Landtagswahlen in Ostdeutschland, spielen dabei eine zentrale Rolle. Die Partei propagiert ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis, das nicht mit der demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Das bedeutet beispielsweise, dass deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertig angesehen werden. Aussagen von prominenten AfD-Politikern wie Dennis Hohloch und Alice Weidel wurden ebenfalls in die Bewertung einbezogen. Laut ZDF entspringt die Entscheidung einem internen Gutachten des Verfassungsschutzes, welches jedoch nicht veröffentlicht wurde.

Reaktionen und politische Diskussionen

Die Reaktionen auf die Einstufung sind unterschiedlich. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Neutralität des Verfassungsschutzes betont, während die Grünen den Umgang der Union mit der AfD kritisieren. Politikwissenschaftler weisen darauf hin, dass diese Einstufung ein Hindernis für die Normalisierung der AfD darstellen könnte. Der Vize-Bundessprecher der AfD, Stephan Brandner, bezeichnete die Entscheidung als „völligen Blödsinn“ und kündigte rechtliche Schritte an. Wichtig ist, dass die neue Einstufung keine unmittelbaren Folgen für ein mögliches Verbotsverfahren hat, jedoch könnte sie die Diskussion darüber neu beleben, wie Tagesschau berichtet.

Die AfD bleibt laut dem ZDF-Politbarometer auf Platz zwei der bundesweiten Umfragen und erhielt bei der letzten Bundestagswahl am 23. Februar 20,8 Prozent der Stimmen, was sie zur größten Oppositionspartei macht. Diese Situation erhöht den Druck auf die Bundesregierung, sich mit einem möglichen Parteiverbotsverfahren zu beschäftigen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solch ein Verfahren sind im Grundgesetz festgelegt und die Entscheidung läge beim Bundesverfassungsgericht.

Folgen für den Verfassungsschutz

Die Einstufung als rechtsextremistisch erleichtert dem Verfassungsschutz den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die AfD. Dies beinhaltet auch eine genauere Überprüfung der Parteienfinanzierung sowie eine umfassendere Information der Öffentlichkeit über die Ziele der Partei. Insbesondere die pauschalisierenden Darstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund in sozialen Netzwerken und die Verwendung des Begriffs „Remigration“ zur Diskussion über die Rückführung von Ausländern werfen schwerwiegende Fragen auf. Rechtsextremismusforscher wie Mathias Quent haben Prinzipien formuliert, die die Einstufung legitimieren, darunter der Verstoß gegen das Menschenwürde-Prinzip und das Demokratie-Prinzip, wozu auch die betroffenen Äußerungen von AfD-Mitgliedern zählen.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Deutschland
Quellen