Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien: So entsorgen Sie richtig!

Im Landkreis Helmstedt gilt seit 2025 die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Informieren Sie sich über die Vorschriften und Sammelmöglichkeiten.

Im Landkreis Helmstedt gilt seit 2025 die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Informieren Sie sich über die Vorschriften und Sammelmöglichkeiten.
Im Landkreis Helmstedt gilt seit 2025 die Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Informieren Sie sich über die Vorschriften und Sammelmöglichkeiten.

Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien: So entsorgen Sie richtig!

Der Landkreis Helmstedt nimmt die umweltbewusste Entsorgung von Alttextilien ernst. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen, wie lehre.de berichtet. Diese Maßnahme ist Teil der Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, die darauf abzielt, die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern.

Die Altkleidercontainer, die in vielen Städten und Gemeinden bereitstehen, ermöglichen den Bürgern eine einfache und unkomplizierte Abgabe von nicht mehr benötigten Textilien. Besonders wichtig ist dabei, dass die Sammlung bewährt ist und eine Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung und hochwertiges Recycling unterstützt. Die Bürger sind jedoch aufgefordert, stark zerschlissene oder verschmutzte Textilien im Restabfall zu entsorgen.

Was zählt zu Alttextilien?

Zu den Alttextilien gehören eine Vielzahl von Gegenständen:

  • Oberbekleidung, Unterwäsche, Schuhe und Accessoires wie Gürtel, Hüte und Schals
  • Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke
  • Bettwaren, darunter Daunen- und Steppdecken sowie Kissen
  • Heimtextilien, inklusive Bettwäsche, Handtücher und Gardinen
  • Stoff- und Plüschtiere

Allerdings sollten einige Dinge nicht in den Altkleidercontainer gelangen. Dazu zählen:

  • Polstermöbelstoffe und Matratzen
  • Technische Textilien wie Schutzkleidung und Zelte
  • Bekleidung mit elektrischen Funktionen
  • Sonstige Gebrauchsgegenstände

Rechtliche Hintergründe und Kontrollen

Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regelungen liegt in den Händen der Kommunalaufsicht. Laut bundesumweltministerium.de erfolgt die Kontrolle über die kommunalen Abfallbehörden, die auch dafür verantwortlich sind, dass die Bürger die Regeln beachten. Falsch befüllte Tonnen können bei der Abholung zunächst stehen gelassen werden, damit die Bürger die Möglichkeit haben, die falschen Entsorgungen zu entfernen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen drohen Bußgelder.

Auch in anderen Städten, wie Berlin, wird die getrennte Sammlung von Alttextilien bereits praktiziert. Dort bietet die Berliner Stadtreinigung (BSR) wertvolle Informationen zur korrekten Entsorgung von Alttextilien, wie die staatliche Informationsstelle bsr.de zeigt. Bürger können ihre sauberen und trockenen Textilien dort ohne Gebühren abgeben, während zerschlissene und verschmutzte Textilien kostenpflichtig über die Restabfalltonne entsorgt werden müssen.

Mit der geteilten Sammlung von Alttextilien wird nicht nur dem Umweltschutz Rechnung getragen, auch die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien werden durch diese neue gesetzliche Regelung erheblich gefördert. Für weitere Fragen zu diesem Thema steht die Untere Abfallbehörde im Landkreis Helmstedt unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder per E-Mail an abfallberatung@landkreis-helmstedt.de zur Verfügung.