Streit um Corona-Hilfen: Gerichte entscheiden über Rückzahlungen!

Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland - Am 16. März 2020 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Kitas und Schulen geschlossen, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Zwei Tage später, am 18. März 2020, folgten die Schließung aller nicht notwendigen Geschäfte. Bis zum 19. März 2020 mussten schließlich alle Touristen nach Hause zurückkehren. In diesem Zusammenhang wurden im Frühjahr 2020 rund 322 Millionen Euro an Corona-Soforthilfen im Nordosten Deutschlands ausgezahlt, wodurch etwa 36.000 Anträge erfolgreich bewilligt wurden. Doch die ursprüngliche Hoffnung vieler Unternehmen auf nicht rückzahlbare Zuschüsse hat sich als trügerisch herausgestellt.

Wie Nordkurier berichtet, forderte das Land nach der Endabrechnung 226 Millionen Euro zurück, was mehr als zwei Drittel der ausgezahlten Summe ausmacht. Derzeit sind über 4.000 Widersprüche gegen diese Rückforderungen anhängig, und bei den Gerichten liegen aktuell 206 Verfahren vor. In allen 15 gefällten Urteilen wurde zugunsten des Landes entschieden. Bisher haben die betroffenen Unternehmen rund 137 Millionen Euro zurückgezahlt, wobei der Großteil der zurückgeforderten Mittel aus Bundesmitteln stammt.

Details zu den Rückforderungen

Ein weiteres finanzielles Problem stellt die Zahlung von Zinsen auf die zurückgeforderten Corona-Soforthilfen dar. Bisher wurden rund zwei Millionen Euro an Zinsen gezahlt, die bei Nichtmitwirkung, Betrug, Stundung oder Ratenzahlung anfallen können. Derzeit gibt es 2.303 Forderungen auf Stundung der Corona-Soforthilfen, da viele Unternehmen in einer finanziell prekären Lage stecken. Diese Situation spiegelt sich auch in den bundesweiten Statistiken wider, die aus dem Hilfsprogramm stammen.

Laut Tagesschau hat der Staat während der Pandemie insgesamt über 60 Milliarden Euro an Hilfen bereitgestellt. Diese Hilfen setzen sich aus sieben spezifischen Corona-Wirtschaftshilfen zusammen, deren Abrechnung nun zwingend erforderlich ist. Unternehmen waren bei der Beantragung aufgefordert, eine Umsatzprognose abzugeben und nachzuweisen, welchen tatsächlichen Bedarf sie für die erhaltenen Hilfen hatten. Für viele Betriebe stellt die Rückzahlung zusätzlicher Gelder eine erhebliche Belastung dar.

Rückzahlungsmodalitäten und Perspektive

Von den bereits bearbeiteten Schlussabrechnungen haben etwa 33 Prozent ihre Förderung bestätigt bekommen, während über 40 Prozent zusätzliches Geld erhielten, im Durchschnitt etwa 3.500 Euro. Zugleich müssen rund 25 Prozent der Unternehmen mit Rückzahlungen von durchschnittlich 7.400 Euro rechnen. Der Bundesverband mittelständische Unternehmen hat Bedenken geäußert, da viele Betriebe finanziell angeschlagen sind und die Abwicklung der Rückzahlungen kompliziert bleibt.

Die Behörden erwarten insgesamt rund 860.000 Schlussabrechnungen von den Unternehmen. Mehr als 80 Prozent dieser Abrechnungen waren bis zum letzten Donnerstag eingegangen, und das Ministerium rechnet damit, dass bis zur Frist am Montag rund 90 Prozent abgerechnet sein werden. Unternehmen, die keine Schlussabrechnung einreichen, müssen die gesamten Corona-Hilfen zurückzahlen. Dies könnte noch lange zu einer bedeutenden Problematik für viele Betriebe führen, da die Prüfungsprozesse durch die Behörden mehrere Monate in Anspruch nehmen könnten. Der Deutsche Steuerberaterverband erwartet, dass die Thematik der Corona-Wirtschaftshilfen noch viele Jahre relevant bleibt, während der Bund mit Rückzahlungen in Höhe von 700 Millionen Euro rechnet, ohne jedoch genaue Zahlen vor dem Jahresende zu erwarten.

Details
Vorfall Korruption
Ort Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Quellen