Skandal in Wildeshausen: Anwalt wegen Betrugs zu Berufsverbot verurteilt!
Oldenburg, Deutschland - Ein Wildeshauser Anwalt sieht sich gravierenden rechtlichen Konsequenzen gegenüber, die seine Kanzlei zur Schließung zwingen. Erst jüngst wurde er von der Rechtsanwaltskammer Oldenburg mit einem Berufsverbot belegt. Der Anwalt ist rechtskräftig vom Bundesgerichtshof wegen Betrugs verurteilt worden, was schwerwiegende Auswirkungen auf seine berufliche Existenz hat. Laut dem Oldenburger Landgericht hat er in zwei Fällen durch Täuschung erhebliche Vorschusszahlungen von Rechtsschutzversicherern erschlichen, während er in drei weiteren Fällen vorgetäuscht hat, notarielle Beurkundungen vornehmen zu können.
In allen diesen Fällen rechtfertigte der Anwalt die erhaltenen Zahlungen durch angebliche anwaltliche Dienstleistungen. Diese Machenschaften führten zur Forderung einer Rückzahlung in Höhe von rund 400.000 Euro. Der Anwalt hat als (faktischer) Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker mehrfach Überweisungen aus dem Nachlassvermögen auf eigene Konten vorgenommen, mit dem Ziel, die Beträge dauerhaft dem Nachlass zu entziehen.
Weitere rechtliche Schwierigkeiten
Es sind zudem weitere Verfahren gegen den Anwalt wegen Betruges, Untreue und Gebührenerhöhung anhängig. Rechtsmittel gegen das Berufsverbot sind zwar möglich, jedoch darf der Anwalt bis zur Klärung der rechtlichen Situation und eines eventuell ergehenden Urteils nicht mehr praktizieren. Dieses Berufsverbot ist nicht nur eine persönliche Tragödie für den betroffenen Anwalt, sondern wirft auch Fragen zur Zukunft seiner Mandanten auf.
Im Kontext solcher berufsrechtlicher Verstöße stellt sich die Frage, wie solche Maßnahmen die Handlungsfähigkeit eines Anwalts beeinflussen. Nach den Bestimmungen des § 155 Abs. 5 Satz 1 BRAO kann die Wirksamkeit von Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts jedoch trotz eines verhängten Berufsverbots unberührt bleiben. Dies bedeutet, dass bestimmte Prozesshandlungen weiterhin gültig sein können, selbst wenn gegen einen Anwalt ein Berufsverbot verhängt wurde.
Berufliche Integrität und Verfahrensrecht
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass die fristgerechte Einlegung der Berufung durch einen Anwalt, der ein Berufsverbot hat, wirksam bleibt. In einem spezifischen Fall hat der BGH entschieden, dass das Verbot nicht die Postulationsfähigkeit des Anwalts beeinträchtigt. Diese Regelung ist von erheblichem Interesse für die Praxis, da sie die rechtliche Situation von Anwälten in derartigen Verstößen beschreibt und die Folgen auf das Verfahrensrecht deutlich macht.
Es wird deutlich, dass bei anderen berufsrechtlichen Verstößen im Einzelfall geprüft werden muss, wie sie sich auf die Wirksamkeit von Prozesshandlungen auswirken. Verstoße gegen den § 12 BRAO, also die Umgehung des Gegenanwalts, führen nicht zur Unwirksamkeit von Vereinbarungen. Ähnlich gilt dies für Verstöße gegen § 43a BRAO, die nicht die Wirksamkeit von Prozesshandlungen beeinflussen können, auch wenn der Anwaltsvertrag in solch einem Fall ungültig ist.
Die aktuellen Entwicklungen rund um den Wildeshauser Anwalt sind ein Beispiel für die erheblichen Risiken, die mit berufsrechtlichen Verstößen verbunden sind. Während rechtliche Rahmenbedingungen bestehen, bleibt die Frage, wie solche Fälle in der Praxis behandelt werden.
Details | |
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Vorfall | Betrug |
Ursache | Untreue, Gebührenerhöhung |
Ort | Oldenburg, Deutschland |
Schaden in € | 400000 |
Quellen |