Ex-Nourrice zu 12 Jahren Haft verurteilt: Baby in Panik getötet!

Ex-Nourrice zu 12 Jahren Haft verurteilt: Baby in Panik getötet!
In einem aufsehenerregenden Prozess, der am 20. Juni 2025 zu Ende ging, wurde die ehemalige Kinderbetreuerin Vanina Reysz in Colmar in zweiter Instanz zu einer Haftstrafe von 12 Jahren verurteilt. Der Vorwurf: die gewaltsame Tötung des kleinen Hugo, eines sechs Monate alten Säuglings, durch brutales Schütteln. Dieses Urteil bestätigt die Strafe aus dem ersten Prozess im Jahr 2024, wo Reysz ebenfalls für schuldig befunden wurde, das Kind getötet zu haben, nachdem sie ihm zuvor die Pflege anvertraut worden war. Sie zeigte sich angesichts dieses Urteils enttäuscht und ihr Anwalt bezeichnete die Strafe als „unnötig übertrieben“.
Die Ereignisse datieren zurück zum 22. Oktober 2013, als Hugo am Morgen in die Obhut von Reysz gegeben wurde. Die Eltern, die daraufhin Berichten zufolge in der Klinik von seinem Tod erfuhren, hatten ihr Kind zumindest bis zu diesem Zeitpunkt als „ruhig“ und „lächelnd“ beschrieben. Kurz nach dem Ankommen bei Reysz rief diese jedoch die Feuerwehr an und meldete, dass das Baby „nicht mehr atmete“ und „sehr, sehr weich“ sei. Experten stellten später fest, dass Hugos Verletzungen auf ein extrem gewaltsames Schütteln hindeuteten, und es wurden auch Anzeichen eines vorherigen Vorfalls festgestellt, der etwa zwei Wochen zuvor stattgefunden hatte.
Die Reaktion der Familie
Die Eltern Hugos sind mit den emotionalen Folgen des dramatischen Vorfalls schwer belastet. Zehn Jahre nach dem Tod ihres Sohnes haben sie zwar zwei weitere Söhne bekommen, jedoch bleibt das Vertrauen in andere Betreuungspersonen geschädigt. Sie waren darüber hinaus frustriert von der Tatsache, dass sie nicht alle Details zu den Umständen des Tods erfahren konnten und fordern immer noch die volle Wahrheit. „Wir möchten unseren Verlust verarbeiten“, äußerte ein Angehöriger.
Urteil und rechtliche Hintergründe
Vanina Reysz, die damals 45 Jahre alt war und seit August 2012 als Assistenzkraft arbeitete, erklärte in ihrem Verteidigungsversuch, dass sie in einem Moment der Panik gehandelt habe. Ihre erste Aussage lautete, sie habe Hugo „drei bis vier Mal“ geschüttelt, um ihm zu helfen, als dieser nach dem Trinken eines Fläschchens lethargische Symptome zeigte. Zwei Monate nach dem Vorfall änderte sie dies jedoch und behauptete, das Baby könnte sich am Kopf gestoßen haben. Doch die Experten schlossen eine Unfallursache aus und stellten fest, dass die Verletzungen weit über alltägliche Unfälle hinausgingen.
In einem landesweit beachteten Urteil wurde Reysz schließlich für gewaltsame Handlungen mit Todesfolge ohne Tötungsabsicht verurteilt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kindesmisshandlung in Deutschland sind klar umrissen: Die Strafen können bei schwerwiegenden Übergriffen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren liegen – bei besonders schweren Fällen im Extremfall sogar bis zu 15 Jahre oder lebenslange Haft.
Der Umgang der Behörden mit Fällen wie diesen zeigt, dass die Thematik Kindesmisshandlung oft komplex und sensibel ist. Das Prinzip „Hilfe statt Strafe“ wird manchmal kritisiert, da es vor allem den Tätern Schutz bietet und die betroffenen Kinder nicht ausreichend unterstützt. Dies ist besonders besorgniserregend, wenn die Folgen für die Familien und Hinterbliebenen wie im Fall von Hugo so tragisch und langanhaltend sind und alle Beteiligten mit den emotionalen Wunden des Vorfalls zu kämpfen haben.
Für Vanina Reysz, die mittlerweile kein Berufsverbot hat, bleibt die Zukunft ungewiss. Ihre Strafe ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Justiz entschieden gegen solche Taten vorgeht, um den Opfern zumindest etwas Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Für weitere Informationen zu Kindesmisshandlung und deren Umgang aus Sicht der Behörden, bietet die Webseite kita.de zahlreiche aufschlussreiche Details an.
Für umfassende Berichterstattung zu diesem Fall und den Gerichtsterminen können Leser die Artikel von BFMTV und Le Figaro konsultieren.