Alkohol am Steuer: Betrunkener Fahrer ohne Führerschein in Wolfenbüttel gestoppt!

Alkohol am Steuer: Betrunkener Fahrer ohne Führerschein in Wolfenbüttel gestoppt!

Am Wasserwerk, 38300 Wolfenbüttel, Deutschland - Immer wieder gibt es sie, die kniffligen Geschichten von Fahrern, die an einem Montagvormittag ihr Glück herausfordern. So geschehen am 17. Juni 2025 in Wolfenbüttel, als ein 59-jähriger Autofahrer gegen 10:15 Uhr in der Straße Am Wasserwerk von der Polizei kontrolliert wurde. Der Atemalkoholtest des Mannes stellte eindrücklich fest: er hatte 1,45 Promille intus. Sofort ergriff die Polizei die nötigen Maßnahmen, veranlasste eine Blutprobe und untersagte ihm die Weiterfahrt. Doch die Aufregung endete nicht dort: Eine Überprüfung ergab, dass der Fahrer zudem ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, wie regionalheute.de berichtet.

Was genau bedeutet das nun für den Fahrer? Im deutschen Strafrecht sieht § 316 StGB für Trunkenheit im Verkehr klare Regelungen vor. Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,1 Promille gilt als absolut fahruntüchtig. Hier drohen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern auch der Verlust der Fahrerlaubnis, ganz abgesehen von den 3 Punkten in Flensburg. Selbstverständlich ist auch die Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nicht zu vernachlässigen: Diese liegt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten. Zudem muss jede Person ab 1,6 Promille mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen, wie anwalt.de erläutert.

Rechtliche Folgen und Konsequenzen

Die Möglichkeiten zur Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielfältig und können bereits im Ermittlungsverfahren aktiviert werden, wie strafrechtsiegen.de weiß. Der Betrag der Geldstrafe wird in der Regel an das Einkommen des Fahrers angepasst, und im Falle einer Freiheitsstrafe bleiben bis zu einem Jahr auf dem Tisch, vor allem wenn der Betroffene bereits wiederholt auffällig geworden ist. Ein weiterer Strickpunkt sind die Vorstrafen, die sich negativ auf das Führungszeugnis auswirken können.

Ob und wann der 59-Jährige seinen Führerschein wiedererlangt, steht also in den Sternen. Wichtig ist, dass er sich nicht nur rechtlich gut beraten lässt, sondern auch die Verhandlungen bei der Polizei mit Bedacht angeht. Aussagen, die sich später als belastend erweisen könnten, sollten besser vermieden werden. Klug und entschlossen zu handeln, kann einem Fahrer die Möglichkeit von Vorstrafen und dem Verlust der Fahrerlaubnis ersparen. In seiner Entscheidung wird der Richter auch die Fahrtüchtigkeit des Mannes und ähnliche vergangene Vorfälle betrachten.

Ein weiterer Punkt, den der Fahrer im Hinterkopf haben sollte, ist die MPU-Teilnahme samt Vorbereitung. Hierbei können fachliche Helfer eine große Unterstützung bieten, um nicht in die Falle voreiliger Antragsstellungen zur Führerscheinneubeantragung zu tappen.

Ob das Glück dem 59-Jährigen in der Zukunft hold sein wird, wird sich zeigen. Aber eines ist sicher: Diese Geschichte wird ihn wohl lange begleiten.

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OrtAm Wasserwerk, 38300 Wolfenbüttel, Deutschland
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