Prozess in Düsseldorf: Betrügerische Heilversprechen an Krebspatienten!

Fünf Angeklagte müssen sich am Freitag, dem 10. Mai 2025, vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Ihnen werden schwere Vorwürfe gemacht, die Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz, gefährliche Körperverletzung und Betrug umfassen. In einer tragischen Geschichte sind vier Männer, im Alter von 50 bis 64 Jahren, sowie eine 67-jährige Frau angeklagt. Die Gruppe soll einem 32-jährigen, unheilbar kranken Krebspatienten 95.000 Euro für eine vollkommen wirkungslose Behandlung abgenommen haben.
Der Patient litt an einem fortgeschrittenen Knochenkrebs und wurde von der Schulmedizin bereits als austherapiert erklärt. Auf der Suche nach Hoffnung wandte er sich an die Angeklagten, die ihm „sehr gute Heilungschancen“ und eine angebliche „80-prozentige Erfolgsquote“ in Aussicht stellten. Der Hauptangeklagte, ein 50-jähriger Mann aus Köln, versprach ihm eine erfolgreiche Therapie.
Behandlung und tragisches Ende
Im März 2019 erhielt der Krebspatient eine Injektion, die als „personalisierte Immunzelltherapie“ bezeichnet wurde. Außerdem wurde ihm eine Lichttherapie verabreicht. Leider trat keine Besserung des Gesundheitszustandes ein. Der Patient verstarb nur drei Tage nach der Behandlung. In einem bemerkenwerten Schritt zahlte der 64-jährige Hauptangeklagte der Familie des Verstorbenen daraufhin 19.000 Euro zurück. Dies wirft Fragen zu den Motiven und den tatsächlichen Handlungsspielraum der Angeklagten auf.
Der Prozessbeginn stellt bereits den vierten Anlauf in diesem Fall dar. Keiner der Beschuldigten konnte eine Qualifikation als Arzt oder Heilpraktiker nachweisen, was die Schwere der Vorwürfe zusätzlich verstärkt. Der Vorwurf des Betrugs ist in diesem Kontext besonders schwerwiegend, da er auf der absichtlichen Täuschung über medizinische Erbringung und dem Erlangen unberechtigter finanzieller Vorteile basiert.
Ein Blick auf Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
Die oben genannten Anschuldigungen fügen sich in eine größere Problematik des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen ein, ein Thema, das nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheker und Pflegedienste betrifft. Abrechnungsbetrug wird als bewusste Täuschung über erbrachte Leistungen definiert, um unberechtigte Zahlungen von Kostenträgern zu erhalten. Die häufigsten Formen umfassen die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, falsche Kodierung von Diagnosen, sowie doppelte Abrechnungen.
Strafrechtlich wird Abrechnungsbetrug nach § 263 StGB verfolgt, wobei die Konsequenzen für die Beschuldigten erheblich sein können. Abhängig von der Schwere des Betrugs sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich, insbesondere wenn die Erkrankten und deren Angehörige durch solche Machenschaften geschädigt werden.
Die rechtlichen und persönlichen Folgen solcher Betrugsfälle sind weitreichend und tragisch, da sie das Vertrauen in das Gesundheitswesen untergraben und das Leben von verletzlichen Personen gefährden.
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