Rechtsextreme Demonstration in Nürnberg: Polizei ermittelt nach Parolen
Nürnberg, Deutschland - Am 6. Mai 2025 fand in Nürnberg eine Kundgebung der rechtsextremistischen Gruppierung „Team Menschenrechte“ statt. Etwa 100 Rechtsextreme nahmen an der Veranstaltung mit dem Titel „Für die Wahrung der Versammlungsfreiheit!“ teil. Gleichzeitig waren rund 400 Gegendemonstranten an zwei Protesten in der Nähe beteiligt, was die Spannungen während der Veranstaltung erhöhte.
Die Polizei hatte im Vorfeld der Demonstrationen die Versammlungsbereiche mit Sperrgittern voneinander getrennt, um Auseinandersetzungen zu verhindern. Der Demonstrationszug der rechtsextremen Gruppe startete gegen 19 Uhr durch die nördliche Altstadt Nürnbergs. Währenddessen hielten die Gegendemonstranten Zwischenkundgebungen am Neutorgraben und an der Tetzelgasse ab.
Rechtsextreme Parolen und Polizeieingriffe
Während des Aufzugs der rechtsextremen Gruppen wurde der Gesang „Deutschland den Deutschen – Ausländer raus!“ angestimmt. Die Polizei dokumentierte diesen Vorfall und leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs ein. Dieser Paragraph bestraft Personen, die gegen nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen Hass schüren oder zur Gewalt aufrufen. Die Strafen reichen von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Zusätzlich wurden bei den Gegendemonstranten Verstöße gegen das Vermummungsverbot festgestellt, was die Situation weiter erschwerte. Die Versammlungen endeten gegen 20:45 Uhr, nach einem angespannten Abend, der durch das starke Polizeiaufgebot entschärft wurde. Neben der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte waren auch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei, der Nürnberger Verkehrspolizei und der Kriminalpolizei im Einsatz.
Hintergrund des Rechtsextremismus
Die Aktivitäten von rechtsextremistischen Gruppierungen wie „Team Menschenrechte“ sind Teil einer besorgniserregenden Entwicklung in Deutschland, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Rechtsextremisten zeigen ihre Gesinnung häufig in der Öffentlichkeit, was auch zur Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole gehört. Diese Handlungen sind nach den §§ 86 und 86a des Strafgesetzbuchs sowie dem Vereinsgesetz strafbar.
Mit zunehmenden rechtsextremen Demonstrationen und Parolen wird die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Friedens immer deutlicher. Die Ermittlungen der Polizei in Nürnberg zeigen, dass das Thema Volksverhetzung und die Verbreitung von Hassbotschaften weiterhin ernst genommen werden müssen. Die Gesetze, die solche Handlungen unter Strafe stellen, müssen konsequent angewendet werden, um ein Zeichen gegen Intoleranz und Gewalt zu setzen.
Details | |
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Vorfall | Volksverhetzung |
Ursache | Rechtsextreme Kundgebung, Gegendemonstration |
Ort | Nürnberg, Deutschland |
Quellen |