Rente im Ausland: So sichern Sie Ihre Ansprüche beim Umzug!

Kiew, Ukraine - Immer mehr Rentner denken darüber nach, ihre gesetzliche Rente im Ausland zu genießen. Ein Umzug ins Ausland bringt jedoch einige wichtige Punkte mit sich, die beachtet werden sollten. Laut Ruhr24 haben Rentner, die nicht länger als sechs Monate jährlich im Ausland leben, ihre Rentenansprüche gesichert. Bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland kommt es hingegen darauf an, wo die Rente bezogen wird.
Für Rentner, die in ein EU-Land ziehen, gilt: Sie erhalten ihre Rente in voller Höhe, ohne Abzüge. Besonders vorteilhaft sind hierbei Länder mit Sozialversicherungsabkommen wie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz, in denen ebenfalls keine Kürzungen vorgenommen werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einem Aufenthalt in Ländern außerhalb der EU ohne entsprechende Abkommen Nachteile oder sogar Rentenkürzungen auftreten können.
Beratung und Informationen
Vor einem Umzug ins Ausland empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV), sich umfassend beraten zu lassen, um mögliche Änderungen in der Rentenhöhe zu vermeiden. Ein Kontakt zur DRV kann entscheidend sein, um sicherzustellen, dass das neue Rentenkonto und die Adresse bekannt gegeben werden. Weiterhin sollten Rentner dies spätestens zwei Monate vor ihrem Umzug tun und den „Renten Service“ der Deutschen Post AG informieren.
Die DRV berichtet, dass jährlich rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder überwiesen werden. Diese Zahl umfasst sowohl Deutsche, die im Ausland leben, als auch ausländische Staatsbürger, die zuvor in Deutschland gearbeitet haben. Rentenbeziehende erhalten ihre gesetzliche Rente in voller Höhe, ohne dass Abzüge stattfinden. Für detaillierte Informationen bietet die DRV kostenfreie Auslandsbroschüren an, die online heruntergeladen oder bestellt werden können.
Sozialversicherungsabkommen und deren Bedeutung
Deutschland hat mit zahlreichen Ländern Sozialversicherungsabkommen, die helfen, soziale Absicherung im Ausland zu gewährleisten. Diese Abkommen verringern die Nachteile, die durch unterschiedliche Sozialversicherungssysteme entstehen können. Es wird betont, dass einmal erworbene Rentenansprüche auch dann erhalten bleiben, wenn eine Beschäftigung in einem anderen Abkommensstaat aufgenommen wird, wobei solche Regelungen unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen gelten.
Derzeit existieren 18 zweiseitige Sozialversicherungsabkommen mit 21 Staaten. Es sollte aber auch beachtet werden, dass Einschränkungen bei den Abkommen mit der Türkei, Tunesien und Marokko bestehen. Aktuell läuft zudem das Verfahren zur Genehmigung eines neuen sozialen Sicherheitsabkommens zwischen Deutschland und der Ukraine.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Umzug ins Ausland für Rentner viele Vorteile mit sich bringen kann, jedoch auch sorgfältige Planungen und Beratungen erforderlich sind, um alle Aspekte der Rente zu klären. Für Interessierte ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und bei der DRV nach den besten Optionen zu fragen.
Weitere Informationen sind unter deutsche-rentenversicherung.de und deutsche-rentenversicherung.de erhältlich.
Details | |
---|---|
Ort | Kiew, Ukraine |
Quellen |