Rentenreform unter Druck: Experten kritisieren Schwarz-Rot-Pläne scharf!

Deutschland - Die Diskussion um die Rentenreformen unter der schwarz-roten Koalition wird zunehmend laut. Ökonom Axel Börsch-Supan äußert deutliche Kritik an den aktuellen Rentenplänen und bezeichnet diese als „ziemlich enttäuschend“. So fordert er insbesondere eine Senkung der Sozialabgaben, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Die angestrebte Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, die ursprünglich von der SPD bis 2031 gewünscht war, gilt nun nur noch für acht Jahre – ein erheblicher Rückschritt im Vergleich zu den Vorgängerplänen des gescheiterten Rentenpakets II, wie Tagesspiegel berichtet.

Börsch-Supan schätzt, dass die Mehrkosten der Rentengarantie für das Jahr 2030 auf rund acht Milliarden Euro ansteigen werden. Diese könnten bis 2040 auf 45 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen. Hinzu kommen geschätzte 55 Milliarden Euro aufgrund des demografischen Wandels und der Alterung der Gesellschaft. Joachim Ragnitz, Renten-Ökonom am Ifo-Institut, kritisiert die Finanzierung durch Steuermittel als „Augenwischerei“, da steigende Löhne nicht automatisch auch höhere Renten garantieren.

Die neuen Rentenmaßnahmen

Die schwarz-rote Koalition hat Maßnahmen zur Rentenreform vorgestellt, die eine „Frühstartrente“ inkludieren sollen. Für jedes Kind im Alter von sechs bis 18 Jahren werden monatlich zehn Euro in eine Altersvorsorge eingezahlt. Diese Initiative wird jedoch von Ragnitz als ineffektiv angesehen, da berechnete Renditen die erhofften 12.600 Euro pro Person über 45 Jahre nicht rechtfertigen. Trotz der Skepsis über diese Konzeptideen besteht Einigkeit darüber, dass eine Rentenkommission eingerichtet werden soll, um neue Kenngrößen der Altersvorsorge zu prüfen.

Ein zentraler Punkt der Reform ist die Ausweitung der Mütterrente. Dies wurde von Ragnitz als „reine Klientelpolitik“ bezeichnet und wird zusätzliche Kosten von etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr verursachen. Ein weiteres Thema, das von den Koalitionspartnern besprochen wurde, ist die finanzielle Ausstattung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Kapitalmarkt-Investitionen. Dies steht im Kontext der Herausforderungen des demografischen Wandels und der steigenden Zahl an Rentenbeziehern.

Nachhaltigkeit und Altersvorsorge

Das gesetzliche Rentensystem ist auf einem Umlagesystem aufgebaut, wo die aktuellen Beitragszahler die Renten der gegenwärtigen Rentner finanzieren. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 18,6 Prozent des Bruttolohns, wobei Arbeitgeber und Beschäftigte diesen teilen. Der Nachhaltigkeitsfaktor verbleibt im System, um die Finanzierbarkeit auch bei sinkenden Beitragszahlern sicherzustellen. Ohne gesetzliche Eingriffe wird das Rentenniveau voraussichtlich bis 2030 auf 46,9 Prozent und bis 2045 auf 44,9 Prozent absinken, was eine alarmierende Entwicklung darstellt, wie NOZ hervorhebt.

Die Einführung der „Aktivrente“ ermöglicht es Rentnern, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazu zu verdienen und erleichtert die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber. Die Altersgrenze für die Rente wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben, wobei der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren weiterhin bestehen bleibt. Die Reform sieht auch eine umfassende Überarbeitung des Riester-Renten-Systems vor, mit dem Ziel, weniger Bürokratie und niedrigere Kosten zu erzeugen.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die Reformen durch erhebliche finanzielle Herausforderungen gekennzeichnet sind, die zu einem immer drängenderen Diskurs über eine mögliche Anhebung des Renteneintrittsalters geführt haben. bpb hebt hervor, dass ohne substanzielle Maßnahmen die Altersarmut unter den über 65-Jährigen weiter ansteigen könnte.

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Vorfall Gesetzgebung
Ort Deutschland
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