Fehlerhafte Abbuchungen: Waldkraiburgerin kämpft gegen Vodafone!
Waldkraiburg, Deutschland - Susanne Bell aus Waldkraiburg sieht sich mit einem erheblichen Problem hinsichtlich ihrer Telefonrechnung bei Vodafone konfrontiert. Seit November 2023 werden von ihrem Konto monatlich knapp 84 Euro abgebucht, obwohl sie nach ihrem Umzug zu einem anderen Anbieter gewechselt hatte. Zunächst dachte sie, dieser Betrag entspräche ihrem neuen Vertrag, stellte jedoch bald fest, dass sie viel zu viel zahlte. Laut ihrem ursprünglichen Vertrag sollte sie lediglich 37 Euro für Telefon und 9,99 Euro für Fernsehen bezahlen.
Die Situation eskalierte, als Bell herausfand, dass die falschen Abbuchungen auf eine Verwechslung ihrer Kundennummer mit einer anderen Kundin zurückzuführen waren. Insgesamt beliefen sich die fehlerhaften Abbuchungen auf fast 750 Euro. Zusätzlich wurden zwischen März und Juli 2024 weitere Beträge von Bells tatsächlich laufendem Vertrag abgebucht. Trotz ihrer Versuche, den Fehler mit Vodafone zu klären, blieb die Rückerstattung zunächst aus, und auf ihrem Konto fand sich ein Minus von 1463,31 Euro vor.
Fehler seitens Vodafone
Vodafone bestätigte, dass ein Mitarbeiter fälschlicherweise Bells Konto mit dem einer anderen Kundin verwechselt hatte, was die fehlerhaften Abbuchungen zur Folge hatte. Ein neues SEPA-Mandat war unwissentlich auf Bells Konto ausgestellt worden. Die Rückerstattung des fälschlich abgebuchten Betrages wurde mittlerweile veranlasst. In einer weiteren Maßnahme bekam der Mitarbeiter, der den Fehler verursacht hatte, eine Nachschulung. Zudem wurde festgestellt, dass Bells schriftliche Beschwerde nicht ordnungsgemäß archiviert worden war.
Wichtige Rechte von Verbraucher:innen stehen in diesem Zusammenhang im Kontext des Telekommunikationsgesetzes (TKG), das seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist. Dieses Gesetz hat die Kundenrechte erheblich verbessert und sieht unter anderem vor, dass Anbieter in Textform über Verträge und Preise informieren müssen, sowie in Fällen von Ausfällen Entschädigungen zahlen müssen, wenn die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behoben wird. Dies trifft auch auf Fälle wie Bells zu, wo die Abrechnung nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprach.
Rechte und Möglichkeiten der Verbraucher
Das TKG gibt Verbrauchern auch das Recht auf eine fristlose Kündigung bei nicht erfüllter Bandbreite oder wenn der Anbieter am neuen Wohnort keine Serviceleistungen bereitstellt. Dies ist besonders relevant für Nutzer, die wie Bell aufgrund eines Umzugs ihre Anbieter wechseln müssen. Des Weiteren können Verträge, die ohne eine ordentliche Zusammenfassung in Textform abgeschlossen wurden, angefochten werden.
Zusätzlich sind Kunden nun besser abgesichert, was die Transparenz von Rechnungen betrifft. Die Informationen zu Drittanbietern müssen klar und nachvollziehbar dargestellt werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Sollte ein Problem auftreten, haben Verbraucher:innen Anspruch auf klare und adäquate Kommunikation vonseiten der Anbieter. Mehr Informationen zu den Rechten von Kunden finden sich bei der Verbraucherzentrale unter Verbraucherzentrale.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Susanne Bell trotz der Rückerstattung noch einige Hürden zu überwinden hat, um eine vollständige Klärung ihrer Abrechnung und ihrer Kundenrechte zu erreichen. Ihre Situation ist ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte als Verbraucher zu kennen und zu wahren.
Details | |
---|---|
Vorfall | Betrug |
Ursache | Fehler bei Abbuchung, Verwechslung von Konten |
Ort | Waldkraiburg, Deutschland |
Schaden in € | 750 |
Quellen |