Erleichterter Zugang zu Solarenergie: Denkmalsschutz in Sachsen-Anhalt reformiert!

Sachsen-Anhalt, Deutschland - Die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden in Sachsen-Anhalt erfährt eine deutliche Erleichterung. Laut faz.net sind die Bedenken der Denkmalschutzbehörden seit März 2024 zurückgegangen. In diesem Zeitraum gab es nur einen Fall, in dem eine Solaranlage tatsächlich abgelehnt wurde. Weitere Genehmigungen wurden gelegentlich mit Auflagen erteilt, was auf eine positive Entwicklung hinweist.

Traditionell gab es zahlreiche Ablehnungen für Solaranlagen auf Kulturdenkmälern. Zwischen 2021 und 2023 wurden insgesamt 14, 29 und 36 Anträge abgelehnt, was 17%, 10% und 9% der insgesamt eingereichten Fälle entspricht. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die neuen Regelungen positive Auswirkungen auf die Genehmigungsverfahren haben.

Neue Regelungen schaffen Klarheit

Ein entscheidender Schritt war die Veröffentlichung eines Rundschreibens durch die sächsischen Behörden. Wie pv-magazine.de erwähnt, wird nun eine Genehmigung für Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen an und auf Baudenkmälern „regelmäßig“ erteilt. Dadurch wurde der häufigste Ablehnungsgrund, „Eingriffe in das Erscheinungsbild“, abgeschafft. Lediglich wenn zu erwarten ist, dass die Substanz des denkmalgeschützten Gebäudes Schaden nimmt, kann eine Ablehnung ausgesprochen werden.

Der Erlass zielt darauf ab, den Eigentümern von Denkmalen mehr Klarheit und Handlungsspielraum zu bieten. Staatsminister Rainer Robra (CDU) betont, dass dieser Fortschritt für Eigentümer und Denkmalschutzbehörden eine spürbare Erleichterung bringt.

Nachhaltigkeit im Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) bekräftigt, dass Denkmalschutz und Klimaschutz keine Widersprüche sind, sondern harmonisch vereint werden sollten. Auf ihrer Website hebt die DSD hervor, dass nur 3-4% des gesamten Gebäudebestands in Deutschland unter Denkmalschutz stehen. Trotzdem sollten photovoltaische Anlagen sinnvoll in das Erscheinungsbild von historischen Gebäuden integriert werden, wobei die Originalsubstanz zu wahren ist.

Schätzungen zufolge sind etwa 30% der Dachflächen für Solaranlagen geeignet. Die DSD fordert deshalb eine minimalinvasive und reversible Installation von PV-Anlagen, um die historischen Werte der Gebäude zu erhalten. Hier kommen Entwicklungen wie farblich angepasste Solar-Dachziegel ins Spiel, die eine bessere Integration in denkmalgeschützte Objekte ermöglichen.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die aktuellen Regelungen in Sachsen-Anhalt und die damit verbundenen Fortschritte in der Genehmigungspraxis auf einen vielversprechenden Weg hin zur Vereinbarkeit von Denkmalschutz und nachhaltiger Energiegewinnung hindeuten. Die strategische Ausrichtung zielt nicht nur auf den Klimaschutz ab, sondern auch auf die Bewahrung des kulturellen Erbes in Deutschland. Das Ziel der Treibhausgasneutralität steht im Vordergrund, und es bleibt zu hoffen, dass diese Entwicklungen Vorbild für weitere Bundesländer werden.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Sachsen-Anhalt, Deutschland
Quellen