Achtung Rentner! Erstattungen für zu hohe Beitragszahlungen jetzt sichern!

Erfahren Sie, wie Rentner mit Jobüberhang zu hohe Beiträge zurückfordern können, inklusive Fristen und Antragsdetails.
Erfahren Sie, wie Rentner mit Jobüberhang zu hohe Beiträge zurückfordern können, inklusive Fristen und Antragsdetails. (Symbolbild/NAG)

InFranken, Deutschland - Rentner, die weiterhin einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sollten genau auf die von ihnen geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung achten. Neben der Rente sind auch die Arbeitsentgelte relevant, um zu überprüfen, ob möglicherweise zu hohe Beiträge gezahlt wurden. Wie inFranken.de berichtet, liegt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2025 bei 66.150 Euro jährlich, was 5.512,50 Euro monatlich entspricht. Für das Jahr 2024 ist die Grenze mit 62.100 Euro jährlich (5.175 Euro monatlich) festgelegt.

Um zu überprüfen, ob eine Erstattung von überzahlten Beiträgen möglich ist, empfiehlt sich eine einfache Rechnung: Die Summe des monatlichen Bruttogehalts und der Bruttorente vor Abzug der Beiträge muss mit der geltenden Beitragsbemessungsgrenze verglichen werden. Überschreitungen können zu Erstattungen führen. Der Antrag auf Rückerstattung sollte direkt an die jeweilige Krankenkasse gerichtet werden, in dem darauf hingewiesen wird, dass möglicherweise zu hohe Beiträge gezahlt wurden.

Rechtsgrundlage und Fristen

Gemäß § 231 SGB V regelt die Erstattung von Beiträgen aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen. Die Krankenkassen sind dazu angehalten, ihre Mitglieder über mögliche Überschreitungen der Beitragsbemessungsgrenze zu informieren, jedoch gibt es hierfür keine rechtlich klar definierten Fristen. Ist ein Anspruch auf Erstattung gegeben, so verjährt dieser nach vier Jahren. Zudem sollten Rentner darauf achten, mögliche steuerliche Auswirkungen bei Rentenerhöhungen zu prüfen, insbesondere im Juli 2025.

Ein konkretes Beispiel aus Haufe.de verdeutlicht die Berechnung einer Erstattung. In diesem Beispiel bezieht ein Rentner 2.200 Euro Rente und hat ein monatliches Arbeitsentgelt von 2.500 Euro. Zusätzlich erhält er einmalig Weihnachtsgeld von 2.000 Euro. Hierbei wird zunächst das beitragspflichtige Arbeitsentgelt sowie die Rente summiert und mit der Beitragsbemessungsgrenze verglichen. Übersteigt die Summe die Beitragsbemessungsgrenze, ist eine entsprechende Erstattung möglich.

Steigende Beitragsbemessungsgrenzen in 2024

Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zum 1. Januar 2024 steigen werden. Die neue Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt dann 62.100 Euro jährlich, im Vergleich zu 59.850 Euro im Vorjahr. Auch die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 69.300 Euro jährlich.

Für die Rentenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 7.450 Euro in den neuen Bundesländern. Diese Anpassungen werden jährlichen vorgenommen, um die soziale Absicherung stabil zu halten.

Die Erstattungsmöglichkeiten und die sich verändernden Beiträge sind von großer Bedeutung für Rentner, die weiterhin arbeiten und finanziell planen wollen. Daher ist es ratsam, die eigenen Beiträge regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig den Antrag auf Rückerstattung zu stellen.

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Ort InFranken, Deutschland
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