Streit um Windräder: Lohsa lehnt Planung ab – Was bedeutet das für die Region?

Oberlausitz, Deutschland - Der Bau neuer Windräder in der Oberlausitz gestaltet sich als komplexes Unterfangen, das eine Vielzahl an Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Zustimmung der Anwohner erfordert. Laut Sächsische hat der ehemalige Gemeinderat in Lohsa der Planung neuer Windräder zugestimmt, während der neu gewählte Gemeinderat dies allerdings ablehnt. In Herrnhut gibt es Bedenken, dass der Bau dreier Windräder den Welterbe-Status der Region gefährden könnte. Die Diskussionen um die Windenergienutzung sind daher von großer Bedeutung für die lokale Bevölkerung.

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPON) spielt eine zentrale Rolle bei der Planung von Windenergiegebieten in den Landkreisen Bautzen und Görlitz. Laut sächsischem Landesgesetz ist der RPON verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 zwei Prozent der Fläche beider Landkreise, was ungefähr 9.000 Hektar entspricht, als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Ein Planvorentwurf mit Ausschlussgebieten wurde bereits erarbeitet und ein Abwägungsbeschluss gefasst.

Öffentlichkeitsbeteiligung und Planung

Der Planentwurf wird voraussichtlich im Herbst 2025 der Öffentlichkeit vorgestellt, um Stellungnahmen abzuholen. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung seine Meinung abzugeben. Sollte es wesentliche Änderungen am Planentwurf geben, folgt eine zusätzliche Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach Inkrafttreten des Plans könnte ein Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gestellt werden. Darüber hinaus können Kommunen ein „Zielabweichungsverfahren“ zum Regionalplan beantragen, wenn das Gebiet mit Windnutzung vereinbar ist. In diesem Kontext fand ein solches Verfahren bereits in Schleife im Landkreis Görlitz statt.

Windenergie-Firmen haben zudem die Pflicht, das Einvernehmen der betroffenen Gemeinde für ihre Projekte einzuholen. In den Landkreisen Bautzen und Görlitz sind bereits zahlreiche Windräder installiert, insbesondere in den Gebieten nördlich und südlich der A4 sowie entlang der deutsch-polnischen Grenze. Aktuell befinden sich acht neue Windenergieanlagen im Landkreis Görlitz im Genehmigungsverfahren, während im Landkreis Bautzen derzeit keine Genehmigungsanträge vorliegen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sind klar definiert. Am 26. Oktober 2023 trat die Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien in Kraft. Diese Fortschreibung erfolgt in Form eines sachlichen Teilregionalplans, der spezifisch auf Windenergienutzung fokussiert ist. Eine umfassende Umweltprüfung wird im Zuge der Aufstellung des Teilregionalplans durchgeführt, um die möglichen Umweltauswirkungen der geplanten Windenergiegebiete zu bewerten.

Die formelle Beteiligung öffentlicher Stellen, die von den Umweltauswirkungen betroffen sein könnten, fand vom 10. Mai 2024 bis 5. Juli 2024 statt. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird ein vollständiger Planentwurf erstellt, der die zeichnerische Darstellung der Vorranggebiete, die rechtliche Begründung sowie einen Umweltbericht beinhaltet. Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planentwurf ist für das Jahr 2025 vorgesehen, was ein weiterer Schritt in der Entwicklung der Windenergie in der Region darstellt, wie die RPV ausführt.

Die Komplexität der Planung und Genehmigung von Windenergieprojekten in Deutschland wird im Hintergrundpapier der Windindustrie in Deutschland ausführlich beschrieben. Dieser Bericht verdeutlicht die Herausforderungen, vor denen die Akteure stehen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung und Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden.

Details
Vorfall Umwelt
Ort Oberlausitz, Deutschland
Quellen