Rechtsstreit gegen Grenzkontrollen: Ein Bürger kämpft für Freiheit!

Dresden, Deutschland - Die aktuellen Grenzkontrollen Deutschlands stehen auf rechtlich wackeligen Füßen. Rechtsanwalt Christoph Tometten vertritt zwei Kläger, die gegen diese Maßnahmen klagen: Stefan Salomon aus Österreich und Jakub Woliński aus Polen. Ihr Anliegen richtet sich gegen die Wiedereinführung von Kontrollen, die durch das Bundesministerium des Innern angeordnet wurden und die, so Tometten, nicht im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex stehen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im ersten Fall entschieden, dass eine Kontrolle im Sommer 2022 rechtswidrig war. Ein zweiter Fall ist derzeit beim Verwaltungsgericht Dresden anhängig und untersucht die Vereinbarkeit der aktuellen Kontrollen mit dem EU-Recht. gesetzliche Grundlage für die Grenzkontrollen ist der Schengener Grenzkodex, der, wie in der Verordnung (EU) 2016/399 formuliert, Kontrollen nur in Ausnahmefällen und maximal für sechs Monate erlaubt.

Rechtswidrigkeit der Kontrollen

Trotz dieser Regelung bestehen die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze mittlerweile seit fast zehn Jahren, was weit über die erlaubte Dauer hinausgeht. An der deutsch-polnischen Grenze wurden die Kontrollen erst im Oktober 2023 eingeführt, wiederum mit dem Verweis auf Migration. Der Schengener Grenzkodex sieht vor, dass Grenzkontrollen nur bei konkreter Gefahr für die öffentliche Sicherheit und nach vorheriger Mitteilung an die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten eingeführt werden dürfen.

Obwohl der Schengener Grenzkodex zuletzt geändert wurde und Kontrollen nun auch bis zu zwei Jahre möglich sind, muss dies als Ultima Ratio gelten. Tometten sieht durch den Rückgang der Zahl der Flüchtlinge gute Chancen für den Erfolg der anhängigen Klage. Problematisch ist jedoch, dass das deutsche Prozessrecht Klagen gegen persönliche Maßnahmen nur in sehr engen Grenzen erlaubt, was die rechtlichen Möglichkeiten einschränkt.

Geplante Verschärfungen und rechtliche Konflikte

Der neue Innenminister Alexander Dobrindt plant, die Kontrollen weiter zu verstärken. Tometten bezeichnet diese Maßnahmen als Rechtsbruch. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass derzeit bereits viele der bestehenden Kontrollen rechtswidrig sind. Asylanträge werden zunächst akzeptiert, dennoch liegt die Zuständigkeit für diese bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und nicht bei der Bundespolizei.

Die neue Bundesregierung plant darüber hinaus, Schutzsuchende an der Grenze zurückzuweisen, was rechtlich nicht zulässig ist. Tometten sieht in diesem Vorgehen gleich dreifachen Rechtsbruch: einerseits die illegalen Kontrollen, andererseits die unzulässige Ablehnung von Asylanträgen durch die Bundespolizei sowie die unzulässigen Rückweisungen. Trotz dieser rechtlichen Bedenken ist zu erwarten, dass die neuen Maßnahmen umgesetzt werden, da gegen sie bisher keine Klagen oder Urteile vorliegen.

Insgesamt zeigt sich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Grenzkontrollen und deren Umsetzung einer kritischen Überprüfung bedürfen. Die Einhaltung des Schengener Grenzkodex, der unter anderem die Freizügigkeit innerhalb der EU gewährleisten soll, steht auf dem Spiel und verlangt nach einem sensiblen Umgang seitens der Verantwortlichen. Für detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen kann auf den Schengener Grenzkodex, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, verwiesen werden: EUR-LEX.

Details
Vorfall Migration
Ort Dresden, Deutschland
Quellen