Änderungen von 2021 - Stadt Leipzig

Für die Ausstellung von Ausweisen wird eine Gebühr von 37 Euro anstelle der bisherigen 28,80 Euro erhoben. Im Gegenzug fallen keine zusätzlichen Kosten für das Entsperren oder Aktivieren der integrierten Online-ID an (bisher 6 Euro).

Grundlage für die Änderungen sind das Bundesgesetz zur Stärkung der Sicherheit in Pass-, Ausweis- und Einwanderungsrechtsdokumentensystemen sowie die Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, die Ausweisverordnung und die Ausweisgebührenverordnung. Alle oben genannten Dienstleistungen können bei der Leipziger Bürgerregistrierungsstelle durchgeführt werden.

Für Kinderpässe wurde die Gültigkeitsdauer von den letzten sechs Jahren auf ein Jahr verkürzt. Unverändert bleibt, dass Kinderpässe nur bis zum Alter von zwölf Jahren ausgestellt werden können (Gebühr: 13 Euro). Darüber hinaus können sie wie gewohnt mehrmals verlängert werden (Gebühr: 6 Euro). Bei jeder Erneuerung muss ihnen weiterhin ein aktuelles Foto zur Verfügung gestellt werden. Es ist weiterhin möglich, einen biometrischen Pass oder Personalausweis zu beantragen, der sechs Jahre gültig ist. Kinderpässe, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden, sind sechs Jahre gültig und daher nicht ungültig.

Für die Beantragung eines Personalausweises fallen neue Gebühren an: Personalausweise ermöglichen die bequeme Nutzung digitaler Dienste dank des integrierten Online-Personalausweises, für den ein sicherer Identitätsnachweis erforderlich ist. Für das Zurücksetzen der dafür erforderlichen PIN wurde bisher eine Gebühr von sechs Euro erhoben – dies gilt nicht mehr. Gleichzeitig erhöht sich die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises auf 37 Euro. Für Bewerber bis 24 Jahre bleibt die bisherige Gebühr von 22,80 Euro bestehen.

Weitere Informationen

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmektiven/Webs/PA/DE/2020/Aenderung_ab_Januar_2021.html.

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Quellen