Der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“
Der „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ hat das Ziel, Ideen und Anregungen aus der Stadtbevölkerung einzuholen, die das Gemeinwohl in Leipzig stärken. Er soll Empfehlungen erarbeiten, wie gesellschaftliches gemeinwohlorientiertes Engagement durch Einwohnerrinnen und Einwohner selbst, aber auch durch Unternehmen, Institutionen und Vereine gefördert werden kann. Die Förderung des Gemeinwohls ist ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung und nach Sächsischer Gemeindeordnung eine zentrale Aufgabe von Stadtrat und Stadtverwaltung.
Nach Abschluss des Projektes „Beteiligungsrat Gemeinwohl“ werden dessen Empfehlungen im Herbst an den Oberbürgermeister und den Stadtrat überreicht.
Der Verwaltungsvorschlag zur Einrichtung des Beteiligungsrates soll vom Stadtrat in seiner nächsten Sitzung am 19./20. April 2023 beschlossen werden.
Das Format Bürgerrat
Das Format Bürgerrat zeichnet sich besonders dadurch aus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach dem Zufallsprinzip aus dem Melderegister ausgelost werden. Für den Beteiligungsrat Gemeinwohl sollen zudem politisch unterrepräsentierte Gruppen direkt angesprochen werden. Dadurch sollen möglichst unterschiedliche Menschen aus ganz Leipzig erreicht werden, die im Bürgerrat miteinander Ideen entwickeln und diese diskutieren.