Das Berliner Gericht lehnt einen dringenden Antrag von Krebspatienten ab

Berlin. Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt haben zwei Berliner Krebspatienten keinen Anspruch auf eine frühzeitige Impfung gegen das Coronavirus. Das Gericht gab am Montag bekannt, dass ihre dringenden Anträge abgelehnt wurden. Gegen die Beschlüsse kann noch beim Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden. Die Kranken, die nicht wegen Lungen- oder Knochenkrebs ins Krankenhaus eingeliefert werden, sehen sich laut dem Bericht als besonders gefährdet. Beide wollten, dass das Gesundheitsministerium des Senats sie zur sofortigen Impfung verpflichtet. Krebspatienten beschweren sich über die Reihenfolge der Koronaimpfungen Eine solche Behauptung könne nicht aus der Impfverordnung abgeleitet werden, so das Gericht. Die …
Berlin. Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt haben zwei Berliner Krebspatienten keinen Anspruch auf eine frühzeitige Impfung gegen das Coronavirus. Das Gericht gab am Montag bekannt, dass ihre dringenden Anträge abgelehnt wurden. Gegen die Beschlüsse kann noch beim Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden. Die Kranken, die nicht wegen Lungen- oder Knochenkrebs ins Krankenhaus eingeliefert werden, sehen sich laut dem Bericht als besonders gefährdet. Beide wollten, dass das Gesundheitsministerium des Senats sie zur sofortigen Impfung verpflichtet. Krebspatienten beschweren sich über die Reihenfolge der Koronaimpfungen Eine solche Behauptung könne nicht aus der Impfverordnung abgeleitet werden, so das Gericht. Die … (Symbolbild/NAG Archiv)

Berlin. Nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts in der Hauptstadt haben zwei Berliner Krebspatienten keinen Anspruch auf eine frühzeitige Impfung gegen das Coronavirus. Das Gericht gab am Montag bekannt, dass ihre dringenden Anträge abgelehnt wurden. Gegen die Beschlüsse kann noch beim Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg Berufung eingelegt werden.

Die Kranken, die nicht wegen Lungen- oder Knochenkrebs ins Krankenhaus eingeliefert werden, sehen sich laut dem Bericht als besonders gefährdet. Beide wollten, dass das Gesundheitsministerium des Senats sie zur sofortigen Impfung verpflichtet.

Krebspatienten beschweren sich über die Reihenfolge der Koronaimpfungen

Eine solche Behauptung könne nicht aus der Impfverordnung abgeleitet werden, so das Gericht. Die Kranken gehörten nicht zu den Menschen mit der höchsten Impfpriorität. Eine Entscheidung von Fall zu Fall kann ebenfalls nicht geltend gemacht werden. Dies ist in der Verordnung nicht vorgesehen.

Die Antragsteller beschwerten sich auch darüber, dass die Impfverordnung verfassungswidrig sei, da das Parlament die Reihenfolge der Impfungen selbst hätte regeln müssen. Dies sollte nicht der Exekutive überlassen worden sein. Es verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, die Impfsequenz in erster Linie auf das Alter abzustimmen und Krankheiten nicht ausreichend zu berücksichtigen.

Kein sofortiger Anspruch auch wegen Impfstoffmangels

Das Gericht entschied jedoch, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht dazu verwendet werden könne, ein unmittelbares Recht auf Impfung abzuleiten. Die Exekutive hat in ihrer verfassungsmäßigen Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit einen weiten Handlungsspielraum. Dadurch können besonders gefährdete Gruppen zuerst geimpft werden. Dies betraf hauptsächlich Personen über 80 Jahre oder Pflegeeinrichtungen.

In Bezug auf die Frage, ob das Parlament die Impfsequenz selbst hätte regeln sollen, wurde gesagt: Selbst wenn dies der Fall wäre, könnte angesichts der knappen Impfdosen kein unmittelbarer Impfanspruch abgeleitet werden.

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