Eislaufplätze - Stadt Leipzig
Dauerfrost und eine vermeintlich geschlossene Eisdecke, Rodeln, Eislaufen, Eishockey oder einfach nur spazieren gehen – dazu laden im Winter Pools, Seen, Flüsse und Teiche ein.
Festigkeit und Tragfähigkeit der Natureisflächen sind schwer einzuschätzen und selbst dickste Eisflächen garantieren keine ausreichende Belastbarkeit!
Das Amt für Umweltschutz weist darauf hin, dass die Stadt Leipzig keine Haftung für Schäden, Unfälle oder den eventuellen Einsatz von Rettungskräften übernimmt. Jeder muss die Verantwortung und die Kosten tragen. Das Betreten von Eisflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
Nach der Leipziger Polizeiverordnung (PDF 57 KB) ist das Betreten oder Benützen der Eislaufplätze auf allen öffentlichen Gewässern der Stadt Leipzig nur mit Genehmigung der Kreispolizeibehörde gestattet. Liegt diese Genehmigung nicht vor, betreten Sie die Eisbahnen immer auf eigene Gefahr.
Eissport am Cospudener See ist strengstens verboten. Für das Eissegeln auf dem bei Permafrost beliebten Cospudener See ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
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