Verdächtiger im Fall Maddie: Keine Konsequenzen für Gerichtsaufstände

Braunschweig. Ein Streit vor dem Landgericht Braunschweig hat keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für den Mordverdächtigen im Fall Maddie. Staatsanwalt Hans Christian Wolters teilte am Freitag mit, dass das Verfahren wegen Sachschadens und Widerstandes gegen Strafverfolgungsbeamte eingestellt worden sei. Nach einer eskalierten Anhörung im November wurde der 44-Jährige beschuldigt, eine Toilette blockiert, Joghurt an die Wände geschmiert und Dienern widerstanden zu haben. Die „Braunschweiger Zeitung“ berichtete zunächst, dass der Aufstand keine rechtlichen Konsequenzen habe. Die mögliche Bestrafung im Falle einer Verurteilung würde die siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung nicht belasten, hieß es zu rechtfertigen. Der Verdächtige hatte sich vor der Anhörung beim …
Braunschweig. Ein Streit vor dem Landgericht Braunschweig hat keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für den Mordverdächtigen im Fall Maddie. Staatsanwalt Hans Christian Wolters teilte am Freitag mit, dass das Verfahren wegen Sachschadens und Widerstandes gegen Strafverfolgungsbeamte eingestellt worden sei. Nach einer eskalierten Anhörung im November wurde der 44-Jährige beschuldigt, eine Toilette blockiert, Joghurt an die Wände geschmiert und Dienern widerstanden zu haben. Die „Braunschweiger Zeitung“ berichtete zunächst, dass der Aufstand keine rechtlichen Konsequenzen habe. Die mögliche Bestrafung im Falle einer Verurteilung würde die siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung nicht belasten, hieß es zu rechtfertigen. Der Verdächtige hatte sich vor der Anhörung beim … (Symbolbild/NAG)

Braunschweig. Ein Streit vor dem Landgericht Braunschweig hat keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für den Mordverdächtigen im Fall Maddie. Staatsanwalt Hans Christian Wolters teilte am Freitag mit, dass das Verfahren wegen Sachschadens und Widerstandes gegen Strafverfolgungsbeamte eingestellt worden sei. Nach einer eskalierten Anhörung im November wurde der 44-Jährige beschuldigt, eine Toilette blockiert, Joghurt an die Wände geschmiert und Dienern widerstanden zu haben.

Die „Braunschweiger Zeitung“ berichtete zunächst, dass der Aufstand keine rechtlichen Konsequenzen habe. Die mögliche Bestrafung im Falle einer Verurteilung würde die siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung nicht belasten, hieß es zu rechtfertigen. Der Verdächtige hatte sich vor der Anhörung beim Tragen von Fesseln die Rippen verletzt und war kurz in einem Krankenhaus behandelt worden. Der Angeklagte selbst erhob Anklage wegen Körperverletzung. Dies wird noch ermittelt.

Der 44-jährige Deutsche steht seit Juni letzten Jahres im Mittelpunkt der Untersuchung des Falles Maddie. Die dreijährige Madeleine McCann verschwand am 3. Mai 2007 aus einem Apartmentkomplex in Praia da Luz, Portugal. Der Mordverdächtige verbüßt ​​derzeit eine mehrjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung in einem niedersächsischen Gefängnis.

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