Aufgrund eines Ratsbeschlusses gelten seit dem 5. Juli 2020 für sechs Gebiete in Leipzig Sozialschutzgesetze – einschließlich eines Gebiets um die Eisenbahnstraße, in dem sich das betroffene Grundstück in der Wurzner Straße befindet. Ziel eines solchen Stadtentwicklungsgesetzes ist es, die Wohnbevölkerung vor Vertreibungsprozessen zu schützen, die vor allem durch bestimmte Modernisierungsmaßnahmen in Wohngebäuden und Wohnungen verursacht werden. Bestehender Wohnraum in Sozialschutzgebieten darf nicht so verändert werden, dass er für die in dem Gebiet ansässigen Bevölkerungsgruppen nicht mehr geeignet ist.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Immobilie sind Maßnahmen zu erwarten, die den Zielen der Satzung zuwiderlaufen. Die Stadt übt daher das allgemeine Vorkaufsrecht im gesetzlichen Bereich gemäß § 24 BauGB aus. Ziel ist es, den bestehenden Mietern zu ermöglichen, weiterhin zu Durchschnittsmieten im Haus zu wohnen.
Weitere Informationen zum Naturschutzgesetz finden Sie online unter www.leipzig.de/soziale-erhaltungssatzung.de.