Verwenden Sie das Formular für eine spezielle Verwendung (PDF 238 KB), um sich zu bewerben. Dies kann per E-Mail an industrebehoerde@leipzig.de gesendet werden.
Eröffnung frühestens am 24. März 2021
Aufgrund der aktuellen Infektionsrate mit einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 100 für Sachsen und die bezirksfreie Stadt Leipzig konnte die Eröffnung von Restaurants im Freien frühestens am 24. März 2021 gestattet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Inzidenz für Sachsen und Leipzig gegenüber den Werten vom 10. März 2021 nicht gestiegen ist und die Belegung der Krankenbetten bis dahin nicht gestiegen ist. Eine entsprechende allgemeine Entscheidung ist in Vorbereitung.
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Die Handelsbehörde hat derzeit rund 15 Prozent der üblichen saisonalen Sonderanwendungen. Insbesondere bei neuen Anträgen oder Änderungen in der Raumnutzung bitten wir Sie, Ihren Antrag unverzüglich einzureichen, damit die Genehmigung zur Wiedereröffnung schnell erteilt werden kann. Bestehende Stellen, die sich räumlich nicht vom Vorjahr unterscheiden, müssen ebenfalls einen Antrag stellen, werden jedoch nach Möglichkeit im Voraus mit einem Vorbehalt zur Änderung genehmigt.
In Bezug auf die besonderen Nutzungsgebühren wird der Stadtrat in Kürze über die Befreiung einiger Nutzungsformen (einschließlich Sitzgelegenheiten im Freien) für das Jahr 2021 entscheiden.