Die Grundsätze wie das Reduzieren von Kontakten und das Tragen von Mund- und Nasenabdeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund- und Nasenschutz), wo immer sich Menschen treffen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung der Hygiene- und Entfernungsregeln.
Eröffnungen ab dem 1. März 2021
Es gab eine neue Regelung, die Friseure und Fußpfleger ab dem 1. März 2021 eröffnen dürfen. Die Bedingung ist ein Hygienekonzept, das wöchentliche Tests von Firmeninhabern und Mitarbeitern sowie das Tragen von medizinischen Masken vorsieht. Das Terminmanagement muss auch bei Friseuren eingeführt werden, um die Ansammlung von Kunden durch gestaffelte Zeitfenster zu vermeiden.
Fahrschulen für Kraftfahrzeuge können ab dem 1. März wiedereröffnet werden, sofern die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die anschließende Prüfung aus beruflichen Gründen erforderlich sind. Einzelunterricht ist ebenfalls gestattet, sofern die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Dies gilt jedoch nur für Personen, die 2021 mit dem Musikstudium beginnen möchten, eine Prüfung ablegen möchten, die für die weitere Ausbildung von entscheidender Bedeutung ist, oder die 2021 an nationalen oder internationalen Wettbewerben teilnehmen werden. Lehrer an Fahrschulen oder Musikschulen Musiklehrer, die Einzelunterricht geben, müssen außerdem wöchentlich auf eine Coronavirus-Infektion getestet werden. Dies muss Teil des Hygienekonzepts sein. Wird der siebentägige Inzidenzwert von 100 im Freistaat Sachsen und im Landkreis oder in der bezirksfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen überschritten, müssen Fahrschulen und Musikschulen wieder geschlossen werden.
Klicken und sammeln
Händler in Sachsen können ab dem 15. Februar 2021 auch den sogenannten Click & Collect-Service anbieten. So können die bestellten Waren dann von Kunden im Geschäft abgeholt werden. Die Bedingung ist ein Hygienekonzept, das Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster umfasst, um Kundenversammlungen zu vermeiden.
Erweiterung der Maskenanforderung
Die Verpflichtung, in Kraftfahrzeugen, die von Personen aus verschiedenen Haushalten bewohnt werden, einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen, wurde eingeführt. Dies gilt insbesondere im beruflichen Kontext und bei Fahrgemeinschaften. Der Fahrer muss auch eine solche Maske tragen. Handwerker und Dienstleister müssen auch medizinische Masken in und vor den Räumlichkeiten des Kunden tragen, wenn andere Personen dort anwesend sind.
Ausgangsbeschränkung und Ausgangssperre
Ausstiegsbeschränkungen und Ausgangssperre gelten weiterhin. Bezirke und bezirksfreie Städte sollten unter bestimmten Bedingungen die Ausgangssperre aufheben: Dies ist der Fall, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Bezirk oder der bezirksfreien Stadt beträgt wird an fünf aufeinander folgenden Tagen unterboten.
Entscheidend dafür sind die Zahlen des Robert-Koch-Instituts. Wenn diese Bedingungen nicht mehr erfüllt sind, muss die Aufhebung der Ausgangssperre zurückgezogen werden. Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der bezirksfreien Stadt fünf Tage hintereinander unterschritten, kann der Bezirk oder die bezirksfreie Stadt einschränken erlaubte Einkäufe für Alltagsgegenstände bis zu einem Umkreis von 15 Kilometern zum Wohnbereich. Individuelle Sportarten und Outdoor-Übungen ohne touristische Zwecke und Ziele sind dann wieder möglich, unter Berücksichtigung der Kontakt- und Hygienevorschriften und unter Berücksichtigung der 15 Kilometer langen Bewegungseinschränkungen, die möglicherweise noch in den benachbarten Bezirken gelten. Wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, müssen die abweichenden Maßnahmen zurückgezogen werden.
Schulen und Kindertagesstätten
Grundschulen und Kindertagesstätten sind ab dem 15. Februar wieder geöffnet. Alle Informationen dazu
Weitere Informationen
Die neue Verordnung wird in Kürze online unter veröffentlicht www.coronavirus.sachsen.de.
Die Landesregierung hat eine kostenlose Hotline für Fragen zu den Vorschriften eingerichtet: 0800 1000214. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an dieses Büro.