„Da es nicht möglich ist, die Zutrittsberechtigungen vor den Tierhäusern und der Gastronomie zusätzlich einzeln zu prüfen und weil wir auch den Wunsch der Regierung unterstützen, haben wir uns entschieden, die 2G-Regel auf den gesamten Zoo anzuwenden“, erklärt Zoodirektor Prof. Jörg Junhold.
Für Besucher des Zoos bedeutet dies, dass am Haupteingang entweder der Impfausweis, die Ausnahmebescheinigung oder der Nachweis der COVID-19-Erholung vorgelegt werden müssen, um Zugang zum Zoo zu erhalten.
Nach wie vor ist der Zoo verpflichtet, in den Tierhäusern und in engen Räumen oder wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Alle weiteren Regelungen für den Zoobesuch sowie die Ausnahmeregelungen für Kinder ab 6 Jahren und Schüler finden Sie gebündelt auf open https://www.zoo-leipzig.de/aktuelles/offen/