Zusätzlich zu den Regelungen (3G, Prüfpflichten), die bei Erreichen einer 7-Tage-Inzidenz von 35 in Kraft getreten sind, wird die Personenzahl bei Treffen ab sofort begrenzt: Im Bereich privater Treffen in der Öffentlichkeit und Privaträume, die gesamte Die Dauer der Warnstufe ist unabhängig von der Anzahl der Häuser auf zehn Personen begrenzt. Kinder bis 14 Jahre müssen bei der Zählung nicht berücksichtigt werden, ebenso wenig geimpfte oder genesene Personen.
Weitere Ausnahmen von dieser Personenzahlbegrenzung gelten beispielsweise für therapeutische Angebote in stationären und teilstationären Einrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Pflege, Kurse und Prüfungen.
Bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe (zB Wohnheime für Menschen mit Behinderungen), Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder ähnlichen tagesstrukturierenden Angeboten und Krankenhäusern bedeutet das Erreichen der Vorwarnstufe, dass Mitarbeiter zweimal wöchentlich getestet werden müssen.
Es ist weiterhin möglich, landestypische Veranstaltungen in der Frühwarnphase durchzuführen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die bisher möglichen Ausnahmen von der 3G-Verordnung, Maskenpflicht und Kontakterfassung bei mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern nur aufrechterhalten werden können, wenn die Veranstaltung in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt wird. Bei letzteren ist jedoch darauf zu achten, dass die Zahl der anwesenden Personen 1.000 nicht überschreitet, da ansonsten alle Ausnahmen für den Aufenthaltsbereich entfallen.
Die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Ich mache mir große Sorgen über die Ansteckung. Die Auslastung der Normalbetten in unseren Krankenhäusern hat die erste Schwelle erreicht. Dies dient als Frühwarninstrument und ist ein wichtiger Indikator für das Ausmaß der Pandemie. Auch wenn ich verstehe, dass Menschen gewissermaßen pandemisch sind Die Entwicklung macht deutlich, dass wir weiterhin sehr vorsichtig sein müssen. Wir dürfen nicht leichtsinnig werden. Es bleibt sehr wichtig, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Das ist ein anderer Weg die Krankenhäuser mit ihrem sehr engagierten Personal vor Überlastung zu schützen Darüber hinaus haben wir mit der Impfung ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Infektionszahlen.Freistaat gibt es verschiedene Impfangebote, die unkompliziert in Anspruch genommen werden können.Eine Impfung schützt zuverlässig gegen schwere Verläufe.“