Bereits am 16. September 2020 hat der Leipziger Stadtrat auf Antrag der Freibeuterfraktion einen entsprechenden Beschluss gefasst. Der Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung, wurde beauftragt, ein Konzept für die Modernisierung der Aufsichtsbehörde bis Ende 2020 zu entwickeln. Dabei sollte die Verwaltung angewiesen werden, dass bei Verstößen gegen die Parkvorschriften in bestimmten Fällen bevorzugt abgeschleppt wird. Infolgedessen drohen Parkstraftäter auf Schienensystemen, an Bushaltestellen, auf Radwegen, Fußgängerüberwegen und an anderen gefährlichen Stellen normalerweise, dass ihr Fahrzeug abgeschleppt wird.
Der Oberbürgermeister von Leipzig, Jung, legte zunächst Einspruch gegen den Beschluss des Stadtrats ein und legte ihn nach einem erneuten Beschluss in der Stadtratssitzung am 7. Oktober 2020 der HLT zur Überprüfung seiner Rechtmäßigkeit vor. Die HLT als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hielt den Einspruch des Bürgermeisters für gerechtfertigt und erklärte anschließend den neuen Beschluss des Leipziger Stadtrats vom 7. Oktober 2020 für rechtswidrig.
Grund
Nach Ansicht der HLT greift der Stadtrat in unzulässiger Weise in das vom Gesetzgeber festgelegte Ermessen ein, indem er eine Präferenz für das Abschleppen bei illegalem Parken an besonders verkehrsgefährdenden Orten festlegt. Gleichzeitig kommt es zu einem rechtswidrigen Eingriff in die Verantwortlichkeiten des Bürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung und den damit verbundenen Umgang mit Anweisungen.
Ob das Abschleppen von Fahrzeugen eine notwendige und letztendlich auch eine angemessene Maßnahme ist, bleibt Sache des Leipziger Regulierungsamtes.
Sobald die Illegalität festgestellt ist, kann der Beschluss des Stadtrats möglicherweise nicht umgesetzt werden. Hierfür ist keine weitere ausdrückliche Bestellung erforderlich. Die Aufgabe, die festgestellte Rechtswidrigkeit zu beseitigen, liegt nun jedoch bei der Stadt Leipzig. Es ist insbesondere Aufgabe des Stadtrats, die Resolution zu widerrufen.