Dazu entwickelte die Abteilung Verkehrs- und Tiefbau eine neue Konstruktion, die sogenannte Leipziger Konsole, die mit einer Länge von nur 50 Zentimetern und einem Querträger das Anlehnen und sichere Verbinden von Lastenrädern ermöglicht. Lastenräder mit einer Länge von bis zu 2,5 Metern und einer Breite von bis zu 80 Zentimetern benötigen andere Abstellmöglichkeiten als normale Fahrräder. Die gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Schilder – das Parkschild mit dem Zusatzschild Lastenrad – wurde durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung im April 2020 geschaffen.
Weitere Standorte im Stadtgebiet geplant
Nach einem ersten Praxistest soll dieser Prototyp auch an anderen Standorten in Leipzig etabliert werden. Die Festlegung weiterer Standorte erfolgt mit der begonnenen Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans. Bevorzugt werden Einzelhandelsstandorte, die bereits einen hohen Besucherverkehr mit Lastenradkunden aufweisen oder dies suggerieren. Außerdem muss ausreichend Platz vorhanden sein, der umgewidmet werden kann.
Lastenradstellplätze dieser Art in reinen Wohngebieten sind nicht geeignet, Lastenräder vor der eigenen Haustür abzustellen. Weitere Informationen zum Radfahren in Leipzig finden Sie im Internet unter www.leipzig.de/radverkehr.