Überbrückungshilfe II kann ab heute beantragt werden - Stadt Leipzig

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Es hilft jenen Unternehmern, die aufgrund behördlicher Vorschriften oder Hygiene- und Entfernungsvorschriften noch geschlossen sind oder nur mit halber Geschwindigkeit fahren können. Mittelständische und kleine Unternehmen in allen Sektoren erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Subventionen für feste Betriebskosten werden nicht zurückgezahlt Wir haben die Bedingungen dafür erneut verbessert und vereinfacht. So wurde beispielsweise die Finanzierungsgrenze für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern auf maximal 15.000 Euro aufgehoben. Höhere Finanzierungsraten stehen auch für noch bestehende Unternehmen zur Verfügung Praktisch untätig wie die Veranstalter – oder die Messegeländebranche. Unternehmen, deren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent …
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Es hilft jenen Unternehmern, die aufgrund behördlicher Vorschriften oder Hygiene- und Entfernungsvorschriften noch geschlossen sind oder nur mit halber Geschwindigkeit fahren können. Mittelständische und kleine Unternehmen in allen Sektoren erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Subventionen für feste Betriebskosten werden nicht zurückgezahlt Wir haben die Bedingungen dafür erneut verbessert und vereinfacht. So wurde beispielsweise die Finanzierungsgrenze für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern auf maximal 15.000 Euro aufgehoben. Höhere Finanzierungsraten stehen auch für noch bestehende Unternehmen zur Verfügung Praktisch untätig wie die Veranstalter – oder die Messegeländebranche. Unternehmen, deren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent … (Symbolbild/NAG)

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Es hilft jenen Unternehmern, die aufgrund behördlicher Vorschriften oder Hygiene- und Entfernungsvorschriften noch geschlossen sind oder nur mit halber Geschwindigkeit fahren können. Mittelständische und kleine Unternehmen in allen Sektoren erhalten über die Überbrückungshilfe II direkte Subventionen für feste Betriebskosten werden nicht zurückgezahlt Wir haben die Bedingungen dafür erneut verbessert und vereinfacht. So wurde beispielsweise die Finanzierungsgrenze für Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern auf maximal 15.000 Euro aufgehoben. Höhere Finanzierungsraten stehen auch für noch bestehende Unternehmen zur Verfügung Praktisch untätig wie die Veranstalter – oder die Messegeländebranche. Unternehmen, deren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent gesunken ist, können jetzt eine Überbrückungshilfe beantragen. Darüber hinaus arbeiten wir derzeit in der Bundesregierung daran, die Beihilfe über den Dezember hinaus zu verlängern 2020. Der Premierminister hat diese Konferenz am 14. Oktober beschlossen. Wir arbeiten derzeit an der Umsetzung. „

Angesichts der zunehmenden Anzahl von Infektionen wird Bridging Aid II auch Maßnahmen für die vorübergehende Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche, in denen das Infektionsrisiko geringer ist, für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 unterstützen. Zum Beispiel den Kauf von Außenzelte oder Heizstrahler sind förderfähig. Dies ergänzt die bisher mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen wie dem Kauf von Desinfektionsmitteln und Luftfiltersystemen.

Im neuen Verfahren wird der Antrag auch über einen „Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchhalter, Anwalt) eingereicht, der normalerweise bereits das Unternehmen kennt, das den Antrag stellt. Dank dieser vorläufigen Prüfung können die Anträge schnell genehmigt und die Beihilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und Zahlung erfolgt erneut durch die Zulassungsstellen der Bundesländer.

Die Überbrückungshilfe steht weiterhin Unternehmen aus allen Branchen offen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Die folgenden Änderungen werden am Programm vorgenommen, insbesondere um Unternehmen besser zu erreichen, bei denen das Geschäft noch immer stark von offiziellen Beschränkungen oder Hygiene- und Entfernungsregeln betroffen ist:

In Zukunft können Antragsteller, die entweder:

  • ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Monaten des Vorjahres oder
  • verzeichnete in den Monaten April bis August 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum
  • Aufhebung der KMU-Obergrenze von 9.000 Euro und 15.000 Euro ohne Ersatz.
  • Erhöhung der Finanzierungsraten. Wird in Zukunft erstattet
    • 90 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent (zuvor bei einem Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent).
  • Die Pauschale für Personalkosten von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
  • Bei der endgültigen Abrechnung sollten in Zukunft zusätzliche Zahlungen sowie Rückforderungen möglich sein.

Anfragen und weitere Informationen

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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