Da es sich in der Regel um Jahresgebühren handelt, gilt dies auch rückwirkend für die Vorwochen. Das hat Oberbürgermeister Burkhard Jung nun auf Anregung von Baubürgermeister Thomas Dieberg und des Leiters des Referats für Wirtschaft, Arbeit und Digital, Clemens Schülke, beschlossen. Diese Gebührenaussetzung hatte bereits für 2020 stattgefunden – die Regelung kam aus wirtschaftlicher Sicht gut an.
„Der Verzicht auf diese Gebühren ist eine kleine Hilfe für die seit Monaten von der Pandemie schwer getroffene Wirtschaft“, sagte Oberbürgermeister Burkhard Jung. „Die Stadt kann so einfach und unkompliziert helfen – und das wollen wir tun. Unabhängig davon müssen die vom Bund zugesagten staatlichen Hilfen schneller fließen und endlich bei den Unternehmen ankommen.“
Was sind besondere Nutzungsgebühren?
Sondernutzungsgebühren fallen in der Regel an, wenn Gewerbetreibende und Unternehmen öffentliche Straßen, Wege und Plätze nutzen wollen, zum Beispiel für Werbezwecke, für ihre Displays vor Geschäften oder für Verkaufsstände. Auch Gastronomen, die Sitzgelegenheiten im Freien anbieten oder Foodtrucks aufstellen wollen, müssen eine Genehmigung beantragen. Denn: Mit der Neuregelung entfällt die Gebühr – der Antrag ist aber weiterhin notwendig, um beispielsweise die Verkehrssicherheit und die Auswirkungen auf Dritte abschätzen zu können.
Je nach Verwendungszweck bewilligen das Ordnungsamt, das Marktamt oder das Verkehrs- und Tiefbauamt die Anträge. Auch für den Test 2021 muss die Stadt die geringen Verwaltungskosten aufbringen. Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baustellen (Tarif 1 der Sondernutzungssatzung Nr. 1) sowie sonstige Sondernutzungen (Tarif 1, Nr. 2 bis 11 .) und 13) sind weiterhin gebührenpflichtig. Auch nicht genehmigte Sondernutzungen werden in diesem Jahr gebührenpflichtig.
Mit der Gebührenbefreiung verzichtet die Stadt auf geschätzte Einnahmen von rund 1,3 Millionen Euro, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für in Leipzig tätige Unternehmen abzumildern.