Gefälschte Nachrichten, Hassbeiträge und illegale Inhalte in sozialen Medien wie Facebook, Youtube und Twitter werden zunehmend zum Problem. Auch die Bundesregierung und die Landeskanzleien der Bundesländer haben dies erkannt – und versuchen, die Internetunternehmen, die alle in anderen EU-Ländern ansässig sind, zu zwingen, durch strengere Gesetze strengere Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.
Zu den geplanten Instrumenten gehören die Ausweitung des Netzdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sowie der derzeit im parlamentarischen Prozess befindliche staatliche Medienvertrag und neue Jugendschutzbestimmungen. Solche nationalen Einzelbemühungen mit dem Anspruch auf internationale Gültigkeit widersprechen jedoch den europäischen Vorschriften, analysiert der Medienrechtsprofessor Marc Liesching, zumindest bei Anbietern mit Sitz in anderen EU-Ländern. Laut Liesching gelten die neuen Bestimmungen daher nicht für die wichtigsten sozialen Medien wie Facebook, Youtube, Instagram oder Twitter.
Widersprechen die diesbezüglichen Gesetze dem Unionsrecht?
„So wie niemand in Deutschland will, dass nationale Gesetze in Ungarn, Polen, Italien oder Österreich deutsche Medienanbieter einschränken, muss der deutsche Gesetzgeber auch die Grenzen des Herkunftslandprinzips nach europäischem Recht beachten. Wenn Facebook, Youtube und Twitter in einer anderen EU sind Mitgliedstaaten wie Irland, Maßnahmen gegen solche sozialen Netzwerke auf der Grundlage deutscher Gesetze können nur in Einzelfällen und unter strengen Ausnahmebedingungen durchgeführt werden. Dies wird durch Vorschriften wie das Federal Network Enforcement Act und die State Media nicht ausreichend berücksichtigt Vertrag. Insofern verstoßen die Gesetze gegen das Unionsrecht und es ist nicht unwahrscheinlich, dass die anhängige Verweisung an den Europäischen Gerichtshof, wie zuletzt bei der deutschen Kfz-Maut, das Ende der aktuellen deutschen Mediengesetzgebung bedeuten wird „, sagte er Lügen.
Das Buch
Das Buch „Das Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie und seine Auswirkungen auf die aktuelle Mediengesetzgebung in Deutschland“ wurde im Juni im Carl Grossmann Verlag veröffentlicht und ist als E-Book im Internet frei verfügbar. Es ist der erste Band der neu gestarteten Publikationsreihe „Medienrecht und Medientheorie“, die Prof. Marc Liesching und Professor Gabriele Hooffacker, ebenfalls vom HTWK Leipzig, gemeinsam herausgeben.
Prof. Marc Liesching wurde als Sachverständiger in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Network Enforcement Act (BT-Drs. 19/18792) eingeladen.
Wissenschaftlicher Kontakt
Prof. Dr. jur. Marc Liesching, HTWK Leipzig, Fakultät für Informatik und Medien
Telefon 0341 3076-2442
Email: marc.liesching@htwk-leipzig.de