Solarpark Nünchritz: Mehrheit stimmt für grüne Energiezukunft!

Am 21.05.2025 genehmigte der Gemeinderat Nünchritz den Bebauungsplan für einen 68 Hektar großen Solarpark zur Förderung erneuerbarer Energien.
Am 21.05.2025 genehmigte der Gemeinderat Nünchritz den Bebauungsplan für einen 68 Hektar großen Solarpark zur Förderung erneuerbarer Energien. (Symbolbild/NAG)

Nünchritz, Deutschland - In Nünchritz wird derzeit über den Bebauungsplan für einen neuen Solarpark diskutiert. Laut Informationen von Sächsische.de empfindet die Bürgermeisterin Andrea Beger (parteilos) eine Zustimmung für dieses Projekt als notwendig, um Veränderungen in der Energieerzeugung bedeutend voranzutreiben. Der geplante Solarpark, der von BayWa r.e. auf einer Fläche von 68 Hektar zwischen Roda und Weißig errichtet werden soll, erfüllt laut Beger alle Kriterien eines neu erstellten Kriterienkatalogs für Photovoltaikanlagen.

Die Gemeindeverwaltung hat diesen Katalog entwickelt, um die Bürger in den Planungsprozess einzubeziehen. Unterstützung erhält der Bebauungsplan auch von SPD-Fraktionsvorsitzendem Jürgen Schmidt, der sich klar für die Initiative aussprach. Bei einer namentlichen Abstimmung stimmten die Bürgermeisterin und sieben Gemeinderäte verschiedener Parteien, darunter SPD, Linke, CDU und TSV Merschwitz, für das Projekt. Jedoch gab es auch Widerstand: Je drei Gemeinderäte von AfD und CDU lehnten den Plan ab, während drei weitere Mitglieder ihrer Fraktionen an der Abstimmung nicht teilnahmen.

Rechtliche Grundlage und zukünftige Schritte

Die Zustimmung zum Bebauungsplan stellt einen entscheidenden Schritt für die weitere Planung des Solarparks dar, bedeutet jedoch nicht, dass die Genehmigung für den Bau sofort erteilt wird. Bevor es dazu kommen kann, mussten 15 Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgeben, wobei keine Beanstandungen auftraten und keine Anpassungen der Pläne erforderlich waren.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Solarparks sind in der aktuellen Gesetzgebung festgelegt. Insbesondere das novellierte Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) sowie der Beratungserlass zur Planung von Solar-Freiflächenanlagen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Wie auf Solarkampagne.sh vermerkt wird, können Kommunen im Bebauungsplan spezifische Gebiete für bauliche Maßnahmen zur Erzeugung, Nutzung oder Speicherung erneuerbarer Energien festlegen. Dies ist besonders wichtig, da Freiflächenanlagen nicht überall zulässig sind und grundsätzlich einen Bebauungsplan benötigen.

Der Kriterienkatalog für die Standortsteuerung von Photovoltaikanlagen, dessen Details in einer Veröffentlichung von Naturschutz-Energiewende.de zu finden sind, soll dabei helfen, eine naturfreundliche Platzierung der Solarenergieprojekte zu gewährleisten.

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Ort Nünchritz, Deutschland
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