Rassismus-Skandal in Sebnitz: Dachdecker-Betrieb verliert Vertrauen!

Sebnitz, Deutschland - In einer besorgniserregenden Wende hat die Linus Wittich Medien KG Anzeige gegen den Sebnitzer Dachdecker Ronney W. erstattet. Dies folgt auf die Veröffentlichung einer rassistischen Anzeige im Amtsblatt von Dippoldiswalde. Verantwortliche der Mediengesellschaft sind laut MDR ratlos darüber, wie diese Anzeige in das Amtsblatt gelangte. Ähnliche Anfragen, die im letzten Jahr vor Wahlen eingereicht wurden, wurden daraufhin stets gelöscht, was zu einer Überprüfung und Anpassung interner Prozesse führen soll, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Die Geschäftsbeziehung zu Ronney W. wurde mit sofortiger Wirkung beendet, obwohl sie über viele Jahre hinweg als vertrauensvoll galt. Andreas Barschtipan, ein Sprecher des Unternehmens, betonte, dass Ronney W. zuvor nicht durch derartige Formulierungen aufgefallen sei. Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Probleme rund um Rassismus am Arbeitsplatz.

Rassismus am Arbeitsplatz

Laut einer Studie von Ernst & Young aus dem Jahr 2020 hat jede:r fünfte Deutsche Rassismus am Arbeitsplatz erlebt. In den Zahlen ist zu erkennen, dass 17% der Befragten Zeugen solcher Vorfälle waren, während 3% direkt betroffen waren. Erschreckend ist, dass fast 30% der Betroffenen rassistische Vorfälle nicht ihrem Arbeitgeber melden würden. Gründe dafür sind oft fehlende Meldestellen und die Angst vor Jobverlust, wie kununu berichtet.

Die Amadeu Antonio-Stiftung definiert Rassismus als die Abwertung von Menschen aufgrund äußerer Merkmale, Namen, Kultur, Herkunft oder Religion. Rassismus kann sich in vielfältigen Formen äußern, darunter dumme Sprüche, aktive Ausgrenzung, Beleidigungen und sogar körperliche Übergriffe. Statistiken der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zeigen, dass 33% aller Anfragen im Jahr 2020 rassistische Diskriminierung betrafen. Das Bundesverfassungsgericht stellte 2020 fest, dass Rassismus keine Meinung, sondern eine Verletzung der Menschenwürde ist.

Handlungsmöglichkeiten und Prävention

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verbietet Rassismus und Diskriminierung und fordert Unternehmen dazu auf, präventiv gegen Rassismus vorzugehen, etwa durch Schulungen. Rassistische Äußerungen stellen zudem eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar. Betroffene oder Zeug:innen sollten corageminal das Verhalten ansprechen und Unterstützung von Kolleg:innen suchen. Bei Bedarf kann auch die HR-Abteilung oder der Betriebsrat kontaktiert werden. Die Dokumentation rassistischer Äußerungen ist hierbei wichtig, um für Transparenz und handfeste Nachweise zu sorgen.

Für Mitarbeitende, die Rassismus von Vorgesetzten erfahren, gibt es ebenfalls Handlungsmöglichkeiten. Der Kontakt zu Betriebsrat oder HR-Abteilung sollte gesucht werden. Besonders in kleineren Unternehmen kann es jedoch herausfordernd sein, Veränderungen herbeizuführen. Die Entscheidung, in einem diskriminierenden Umfeld zu bleiben, muss gut überlegt sein.

Ein inklusives und vielfältiges Arbeitsumfeld fördert die Potenzialentfaltung aller Mitarbeitenden. Die Unternehmensführung ist gefordert, die Basis für Inklusion und Vielfalt zu schaffen, um ein diskriminierungsfreies Klima zu gewährleisten.

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Vorfall Rassismus
Ort Sebnitz, Deutschland
Quellen