Versicherungspflicht für E-Scooter: So sichern Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig!

Der Wechsel zu grünen Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter ist bis zum 1. März notwendig.
Der Wechsel zu grünen Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, S-Pedelecs und E-Scooter ist bis zum 1. März notwendig. (Symbolbild/NAG Archiv)

Ulm, Deutschland - Ab dem 1. März 2025 müssen Besitzer von Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen dringend handeln! Denn nur mit dem neuesten grünen Schild sind sie rechtlich abgesichert. Seit 2025/2026 zeigt die Farbe grün an, dass das Versicherungskennzeichen gültig ist. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h sind keine Zulassungen nötig, aber eine Haftpflichtversicherung ist ein Muss!

Fahrzeuge, die ein solches Kennzeichen benötigen, sind unter anderem Mofas, Mopeds und Roller bis 50 ccm, Quads sowie neue E-Scooter mit Betriebserlaubnis. Auch besondere Modelle wie Pedelecs mit starken Motoren und motorisierte Krankenfahrstühle sind betroffen. Besitzer sollten nicht warten – rechtzeitig die Versicherung erneuern und das neue Schild besorgen, um böse Überraschungen zu vermeiden!

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Ort Ulm, Deutschland