Schulschwänzen in Brandenburg: Bußgelder steigen rasant auf 132!

Brandenburg, Deutschland - In Brandenburg sind die Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzens im ersten Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 auf ein neues Hoch gestiegen. Insgesamt wurden 132 Verfahren eingeleitet, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu 153 Verfahren im gesamten Schuljahr 2022/2023 darstellt. Diese Zahlen verdeutlichen den anhaltenden Kampf gegen den Schulabsentismus in der Region.

Nach Angaben von Tagesspiegel können elterliche oder eigene Verstöße gegen die Schulpflicht in Brandenburg mit Geldbußen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Vor der Verhängung von Bußgeldern versuchen Schulen und das Jugendamt in der Regel, in Gesprächen mit den betroffenen Schülern und deren Eltern alternative Lösungen zu finden.

Verbreitung des Schulschwänzens

Im Schuljahr 2023/2024 verzeichnete man knapp 9.300 Schüler, bei denen eine Form von Schulabsenz festgestellt wurde, im Vergleich zu rund 7.800 im vorherigen Jahr. Im Schuljahr 2018/2019 waren es noch weniger als 6.500 notorische Schwänzer. Die Klassifizierung des Schulschwänzens umfasst verschiedene Kategorien: Schüler, die mehr als zwei unentschuldigte Fehltage in drei Monaten haben, gelten als schulverdrossen; Regelschwänzer sind Schüler mit mehr als fünf unentschuldigten Fehltagen, und Intensivschwänzer haben über 20 unentschuldigte Fehltage in demselben Zeitraum. In Brandenburg machen etwa 1.700 Intensivschwänzer weniger als ein Prozent der Gesamtzahl der Schüler aus, während Regelschwänzer und schulverdrossene Schüler etwa 7.500 Fälle insgesamt stellen.

Im gesamten deutschen Schulsystem benötigen schätzungsweise 5-10% der Schüler regelmäßig unentschuldigt im Unterricht. Schulabsentismus gilt dabei als Ordnungswidrigkeit, die in vielen Bundesländern mit Bußgeldern bestraft wird. Die Sanktionen variieren je nach Bundesland, wie ZDF aufzeigt.

Folgen des Schulabsentismus

Die Gründe für Schulabsentismus sind vielfältig. Viele Schüler geben an, dass Angst, Benachteiligung oder das Zurückhalten durch Erziehungsberechtigte zu ihrem Schwänzen beiträgt. In vielen Fällen können häufige Fehlzeiten zu einem Verlust des Zugangs zu Bildungsmöglichkeiten führen und in manchen Bundesländern sogar zu polizeilichen Maßnahmen, bei denen Schüler zwangsweise in die Schule gebracht werden. Bei wiederholtem Schwänzen können weitere Bußgelder verhängt werden, und Eltern sind gesetzlich für die Einhaltung der Schulpflicht verantwortlich. Bei der Nichtzahlung von Bußgeldern können sogar Erzwingungshafte von bis zu drei Monaten angeordnet werden.

Statistisch zeigt sich, dass in der achten Klasse bereits jede zweite Schülerin oder jeder zweite Schüler geschwänzt hat. Diese Entwicklung wirft Fragen auf, da die Häufigkeit von Fehlzeiten mit dem Alter zunimmt. Schule zählt betont, dass sowohl die Häufigkeit der Fehlzeiten als auch die individuellen Wahrnehmungen dieser Fehlzeiten in den Blick genommen werden müssen, um effektive Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Details
Vorfall Schulschwänzen
Ort Brandenburg, Deutschland
Quellen