Schwierige Zeiten: Versorgungsausgleich nach Scheidung und Tod erklärt!

Deutschland - Der Versorgungsausgleich bei der Rente ist ein zentrales Thema, das nach einer Scheidung oder dem Tod eines Ehepartners von großer Bedeutung ist. Experten kritisieren jedoch, dass die Regelungen hierzu als unverständlich und komplex wahrgenommen werden. Dies hat Auswirkungen auf viele Betroffene, da der Versorgungsausgleich klärt, welche Rentenansprüche während einer Ehe entstanden sind und wie diese nach einer Trennung ausgeglichen werden.
Der Versorgungsausgleich kommt sowohl im Falle einer Scheidung als auch beim Tod eines Partners zur Anwendung. Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, gelten hierbei als gemeinschaftliche Lebensleistung. Bei einer Scheidung erfolgt eine Gleichstellung der Ansprüche auf Versorgung und Rente beider Partner. Das Familiengericht spielt dabei eine entscheidende Rolle, da es über den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren entscheidet und somit die Basis für die Rentenansprüche nach der Eheschließung bildet inFranken berichtet.
Kriterien des Versorgungsausgleichs
Die Regelungen sehen vor, dass ein Antrag zur Aussetzung des Versorgungsausgleichs bei der Rentenversicherung gestellt werden kann, jedoch nur wenn ein Partner innerhalb von drei Jahren nach Eheschließung verstirbt. Generell bleibt der Versorgungsausgleich aktiv, wenn ein Partner mehr als drei Jahre nach der Eheschließung verstirbt. Bei einer Scheidung, die weniger als drei Jahre nach der Eheschließung erfolgt, kann der Versorgungsausgleich nur auf Antrag ausgeschlossen werden. Ebenso ist essenziell zu wissen, dass jede Änderung an den erworbenen Anrechten während der Ehe den Versorgungsausgleich auf Antrag beeinflussen kann Deutsche Rentenversicherung informiert.
Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs erhalten alle Partner die Hälfte der Rentenansprüche des anderen. Dazu zählen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenverhältnissen, Betriebsrenten, Riester-Renten sowie privaten Versicherungsverträgen. Dies führt dazu, dass der Versorgungsausgleich nicht nur die Rentenhöhe bei geschiedenen Partnern beeinflusst, sondern auch eine neue Versorgung schaffen oder bestehende Ansprüche erhöhen kann. In Fällen, wo der ehemalige Partner verstirbt und weniger als 36 Monate Rentenbezug aus den übertragenen Ansprüchen erfolgt ist, wird die Rentenkürzung rückgängig gemacht berichtet die Deutsche Rentenversicherung.
Besondere Fälle und Unterstützung
Ein Abänderungsantrag beim Familiengericht kann helfen, Rentenabzüge zu bekämpfen, insbesondere wenn sich wesentliche Faktoren zur Altersversorgung geändert haben. Für bestimmte Lebenspartnerschaften, die seit dem 1. Januar 2005 bestehen, gelten die gleichen Regeln, allerdings müssen für frühere Partnerschaften spezielle Anträge bis zum 31. Dezember 2005 eingereicht worden sein, um einen Versorgungsausgleich zu erhalten.
Insbesondere bei Scheidungen, die auf längere Zeiträume zurückblicken, wie im Jahr 2019, als in Deutschland rund 150.000 Ehen geschieden wurden, ist der Versorgungsausgleich ein entscheidendes Thema. Über 40.000 dieser Paare waren mehr als 20 Jahre verheiratet. Die Herausforderungen bei der gerechten Verteilung der Versorgungsanrechte sind daher enorm und der Bedarf an gezielter Beratung und Unterstützung ist oft dringend so die Deutsche Rentenversicherung.
Für weitere Informationen und Unterstützung stehen das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung sowie Informationsmaterialien zur Verfügung. Eine kostenlose Broschüre mit dem Titel „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ bietet zusätzlich wertvolle Hinweise zu diesem Thema.
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