So sichern sich Selbstständige das Elterngeld: Tipps und Infos!

Deutschland - Elterngeld ist eine wesentliche finanzielle Unterstützung für Eltern in den ersten Lebensmonaten ihres Kindes. Besonders für Selbstständige stellt sich häufig die Frage, ob sie ebenfalls Anspruch auf diese Leistung haben. Entsprechend den Informationen von t-online ist dies tatsächlich der Fall, vorausgesetzt, es sind einige Bedingungen zu erfüllen.
Selbstständige, die mit ihren Kindern in einem Haushalt leben, diese nach der Geburt selbst betreuen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, können Elterngeld beantragen. Zudem dürfen sie während des Bezugszeitraums nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten, wie elterngeld.de erläutert. Es gibt verschiedene Varianten des Elterngeldes: Basiselterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus.
Berechtigung und Berechnung des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Gewinn im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Selbstständige erhalten etwa 65% ihres Gewinns als Elterngeld, wobei der Mindestbetrag 300 Euro und der Höchstbetrag 1.800 Euro monatlich für das Basiselterngeld beträgt. Wenn Steuerbescheide fehlen, können stattdessen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz eingereicht werden, wie t-online weiter berichtet. Der Elterngeldantrag muss bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden und sollte die Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Übersicht über die voraussichtlichen Einnahmen während des Bezugszeitraums enthalten.
Wenn es um die tatsächliche Berechnung geht, wird das Elterngeld zunächst vorläufig auf Basis einer Schätzung ausgezahlt, da das tatsächliche Einkommen nachgewiesen werden muss. Führen Selbstständige während des Bezugszeitraums Teilzeitarbeit aus, gelten hierfür die gleichen Einschränkungen bezüglich der Arbeitszeit. Hinzuverdienste werden auf das Elterngeld angerechnet und könnten zu einer Kürzung führen, es sei denn, die Einkünfte liegen unter 50% des vor der Geburt erzielten Gewinns.
Optimierung und Antragsprocedure
Um das Elterngeld optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, die Arbeitszeit und Einnahmen im Vorfeld der Geburt zu planen. Außerdem können Selbstständige durch die Erhöhung ihres Einkommens im Jahr vor der Geburt oder durch einen Antrag auf Änderung des Bemessungszeitraums optimieren. Auch eine Unterbrechung des Elterngeldbezugs oder die Beantragung nur des Mindestbetrags sind mögliche Strategien, die elterngeld.de aufzeigt.
Interessanterweise haben selbstständige Mütter unter Umständen keinen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, es sei denn, sie verfügen über eine Versicherung mit Krankentagegeld. Dennoch können sie eine einmalige Mutterschaftsleistung von 210 Euro beantragen, die nicht auf das Elterngeld angerechnet wird.
Zusätzlich ist für Arbeitnehmer das Thema Elternzeit relevant, welches in §15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes geregelt ist. Während Selbstständige ihre Zeit für das Kind selbst planen müssen, müssen Arbeitnehmer rechtzeitig, sprich sieben bis drei Monate im Voraus, ihren Antrag stellen. Ab dem 1. Mai 2025 kann dieser auch per E-Mail gesendet werden. Für weitere Informationen über die Beantragung der Elternzeit verweist elterngeld.de auf die konkreten Vorgaben und Fristen.
Die Planung und das Verständnis rund um Elterngeld und Elternzeit sind somit entscheidend, um diese wichtigen Lebensabschnitte optimal zu gestalten und finanzielle Unterstützung bestmöglich auszuschöpfen.
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