Steuerfalle 2025: So retten Sie sich vor hohen Nachzahlungen!
Nordrhein-Westfalen, Deutschland - Am 7. Mai 2025 stehen wichtige Änderungen und Fristen in Bezug auf die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 an. Die gesetzliche Abgabefrist für Arbeitnehmer endet am 31. Juli 2025, während die Frist für Steuererklärungen, die von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden, bis zum 30. April 2026 verlängert ist. Dies bedeutet eine Rückkehr zu regulären Fristen, nachdem während der vergangenen Jahre Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie galten. Steuerpflichtige können ihre Erklärungen auch elektronisch über das Portal „Mein Elster“ oder mittels anderer Steuersoftware einreichen, wie MGP Steuerberater berichtet.
Für bestimmte Personengruppen besteht eine Abgabepflicht. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer mit einem eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag, Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug über 410 Euro jährlich, sowie diejenigen, die steuerfreie Lohnersatzleistungen erhalten. Auch Selbständige und Vermieter sind in der Pflicht, sofern ihre Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigen, der für Einzelpersonen bei 11.784 Euro und für Ehepaare bei 23.568 Euro liegt. Besonders wichtig ist die Fristverlängerung: Wer eine schriftliche Begründung vorlegt und einen neuen Abgabetermin vorschlägt, kann eine Fristverlängerung von bis zu vier Monaten beantragen.
Konsequenzen bei verspäteter Abgabe
Versäumnisse bei der Abgabe der Steuererklärung können weitreichende Konsequenzen haben. Dazu zählen Verspätungszuschläge ab dem 1. Mai 2026 für nicht beraten steuerliche Fälle, die mit mindestens 25 Euro pro Monat beginnen. Zudem kann das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen und es drohen Zinsen und Zwangsgelder. Bei verspäteter Abgabe sollte daher gut überlegt werden, ob eine Fristverlängerung notwendig ist. Die Vorschriften zur freiwilligen Steuererklärung bleiben bestehen: Diese kann bis zu vier Jahre nach dem relevanten Steuerjahr eingereicht werden, in diesem Fall bis zum 31. Dezember 2028 für das Jahr 2024.
Ein weiterer Aspekt ist die Einführung eines verpflichtenden Bürgerkontos für alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2025 obligatorisch sein wird. Dies soll die Verwaltung der Steuererklärungen und die Kommunikation mit den Finanzbehörden erheblich vereinfachen, wie Ruhr24 berichtet.
Besonderheiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten abweichende Fristen. Diese endet am 31. Januar des Folgejahres, wenn das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni läuft. Bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters können sich die Fristen bis zum 31. Juli des übernächsten Jahres verlängern, wobei dies nur für spezielle Erklärungen zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gilt. Andere Steuererklärungen, wie beispielsweise für die Umsatz- oder Gewerbesteuer, unterliegen nicht diesen Regelungen und fallen weiterhin unter die vorab genannten Fristen.
Um zukünftige Komplikationen zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige rechtzeitig ihre Unterlagen zusammenstellen und sich über ihre Pflichten informieren, um Fristen nicht zu versäumen. Nähere Informationen und hilfreiche Tipps finden Interessierte auf der Website des Finanzamts NRW. Es ist ratsam, die Entwicklungen zu beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig Unterstützung zu suchen, um rechtlichen Nachteilen vorzubeugen.
Details | |
---|---|
Vorfall | Sonstiges |
Ort | Nordrhein-Westfalen, Deutschland |
Quellen |