SV Orsingen-Nenzingen jubelt über grandiosen 3:0-Sieg gegen Mühlhausen!

Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz, Deutschland - Der SV Orsingen-Nenzingen hat am 16. Mai 2025 einen deutlichen 3:0-Sieg gegen den SV Mühlhausen gefeiert. Damit bleibt die Mannschaft im Rennen um die Meisterschaft in der Bezirksliga Bodensee. Mit diesem Erfolg hat der SV Orsingen-Nenzingen nun insgesamt 30 Punkte aus 14 Spielen und festigt den zweiten Tabellenplatz hinter dem Tabellenführer.
Die Tore für die Gastgeber erzielten in der ersten Halbzeit Frank Müller und Aziz Ibrahim, während das dritte Tor durch Patrick Schmidt in der zweiten Hälfte fiel. Die Zuschauer im Stadion wurden Zeugen einer soliden Mannschaftsleistung, die die gute Form der letzten Wochen bestätigte. Dieser Sieg könnte entscheidend für die Auslosung im Meisterschaftsrennen sein, und das Team blickt optimistisch auf die kommenden Spiele.
Datenschutz und Einwilligung
In Anbetracht des aktuellen sportlichen Erfolgs des SV Orsingen-Nenzingen ist es wichtig, auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kommunikation mit den Fans und Interessierten hinzuweisen. Der Verein hat, gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Einwilligung zur E-Mail-Kommunikation über Angebote, Sonderaktionen und Neuigkeiten eingeholt. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, vorzugsweise per E-Mail oder schriftlich an die verantwortliche Stelle.
Die Verantwortliche Stelle ist die SÜDKURIER GmbH Medienhaus mit Sitz in der Max-Stromeyer-Straße 178, 78467 Konstanz. Der Datenschutz wird nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Kundenbetreuung und werbliche Zwecke gewährleistet. Dabei sind die Rechte der Betroffenen wie das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung von zentraler Bedeutung. Dies wird deutlich, wenn man die umfassenden Informationen zu den Rechten der Betroffenen betrachtet.
Rechtsgrundlagen der DSGVO
Laut den Informationen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gilt im Datenschutzrecht das Verbotsprinzip. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn, eine gesetzliche Erlaubnis liegt vor. Eine der zentralen Grundlagen dafür ist die Einwilligung der betroffenen Person. Diese muss klar und verständlich sein, wodurch Betroffene genau wissen, wofür sie ihre Daten zur Verfügung stellen.
Ihr Einwilligung muss unmissverständlich erfolgen und die betroffene Person sollte, ohne negative Folgen, die Möglichkeit haben, diese Einwilligung jederzeit widerrufen zu können. Diese Regelungen stellen sicher, dass es kein Ungleichgewicht zwischen den Verantwortungsträgern und den betroffenen Personen gibt.
Für tiefere Einblicke in die Datenschutz-Grundverordnung, inklusive der neuesten Berichtigungen und der vollständigen Bedingungen, können Interessierte die Informationen auf dsgvo-gesetz.de einsehen. Dort finden sich auch Erklärungen zu speziellen Vorschriften für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
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Ort | Max-Stromeyer-Str. 178, 78467 Konstanz, Deutschland |
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