Pflegefall in der Familie: Freistellung und Gehaltsanspruch für Beschäftigte in Bremen erklärt

Die Herausforderungen bei der Pflege von Angehörigen

Die Pflege von Angehörigen kann jeden von uns plötzlich treffen, sei es nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder aufgrund einer plötzlichen Erkrankung. Für die betroffenen Familienmitglieder ist diese Situation oft sehr belastend und wirft viele Fragen auf – darunter auch die Arbeitsplatzsicherheit der Pflegenden.

Rechte und Möglichkeiten von Beschäftigten in Pflegesituationen

Laut Josephine Klose, Rechtsberaterin bei der Arbeitnehmerkammer Bremen, haben Beschäftigte einmal im Kalenderjahr die Möglichkeit, sich für akut auftretende Pflegesituationen für bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen. Während dieser Zeit haben sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, das in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts beträgt.

Wenn die Pflege eines nahen Angehörigen längerfristig erforderlich ist, besteht die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Das Pflegezeitgesetz ermöglicht auch eine vollständige Freistellung für bis zu sechs Monate. Dabei ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen, um die Beschäftigten in dieser herausfordernden Zeit zu schützen.

Ein solidarisches Miteinander in der Pflege

Die Pflege von Angehörigen stellt eine große Herausforderung dar, die uns alle betreffen kann. Es ist wichtig, dass Beschäftigte über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind, um die bestmögliche Unterstützung in Pflegesituationen zu erhalten. Ein solidarisches Miteinander in der Pflege ist entscheidend, um Familien in schwierigen Zeiten zu unterstützen und zu entlasten.

NAG