Klimakämpfer vor Gericht: Hörmann betont Gewissen über Gesetze!

Zwei Klimaaktivisten der „Letzten Generation“, Ernst Hörmann (74) und Lukas Popp (26), standen am Mittwoch vor dem Amtsgericht Erding. Beide erschienen ohne Anwälte und argumentierten in ihrem fast halbstündigen Plädoyer, dass ihre Aktion, bei der sie sich im Februar 2022 am Münchner Flughafen festklebten und so die Zufahrt blockierten, durch die dringende Notwendigkeit des Klimaschutzes gerechtfertigt sei. Trotz ihrer Überzeugungen wies der Amtsrichter die Argumentation zurück und stellte fest, dass ihr Vorgehen nicht den gesetzlichen Rahmen der Versammlungsfreiheit erfülle.

Die Konsequenzen für die Aktivisten sind erheblich: Popp wurde zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, während Hörmann, unter Berücksichtigung einer Vorverurteilung, 4.200 Euro zahlen muss. Beide kündigten an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Der Fall beleuchtet die Spannungen zwischen den zivilen Protestaktionen für den Klimaschutz und den Grenzen des Gesetzes in Deutschland. Hörmann hat bereits einen weiteren Prozess in Berlin für eine ähnliche Aktion angekündigt, was die Debatte um die Rechte der Aktivisten neu entfacht. Weitere Einzelheiten zu diesem Verfahren sind hier zu finden.