Erfurt schaltet durch: Hohe Bußgelder und Betretungsverbote für Impf-Muffel!
Die Stadt Erfurt hat strenge Maßnahmen gegen Impfverweigerer eingeführt, die nicht den Anforderungen des Masernschutzgesetzes nachkommen. Seit 2020 müssen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen leben, ihren Impfschutz nachweisen. In Erfurt liegen derzeit 66 Meldungen über fehlende Nachweise vor, und bis Ende September wurden fünf Betretungsverbote sowie drei Bußgeldverfahren gegen Personen eingeleitet. Bußgelder können bis zu 2.500 Euro betragen, aber die Stadt setzt auf Aufklärung und Impfangebote, anstatt allein auf Sanktionen zu setzen.
Es wird betont, dass die gesetzlichen Regelungen nicht eine Impfpflicht, sondern nur eine Nachweispflicht darstellen. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Für Schüler gilt zudem, dass die Schulpflicht über der Impfpflicht steht – sie können also nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Allerdings könnten Sanktionen in Bezug auf außerschulische Veranstaltungen oder Schulhorte noch nicht klar definiert sein. Weitere Einzelheiten sind in einem Bericht auf www.thueringer-allgemeine.de zu finden.