Thüringen fördert neue Apotheken: Unterstützung für ländliche Regionen

In Thüringen wird aktuell das Gründungsvorhaben von Apotheken und Zahnarztpraxen in ländlichen Gebiet unterstützt. Diese Fördermaßnahme zielt darauf ab, die medizinische Versorgung in kleinen Kommunen zu stärken und die Abwanderung von Fachkräften zu verhindern. Hierbei können neben Hausärzten auch Zahnärzte und Apotheker einen finanziellen Zuschuss beantragen, um die Einrichtung ihrer Praxen oder Apotheken zu erleichtern.

In diesem Jahr haben bislang 20 Fachkräfte von der neuen Regelung profitiert, die im November vergangenen Jahres von der rot-rot-grünen Landesregierung ins Leben gerufen wurde. Dies umfasst sowohl Ärzte als auch Zahnarztpraxen und Apotheken, die für ihre Niederlassung in ländlichen Gebieten bis zu 40.000 Euro an Fördermitteln erhalten können. Die insgesamt ausgeschüttete Summe beläuft sich auf stolze 720.000 Euro. Derzeit befinden sich noch sieben weitere Anträge in der Bearbeitung.

Richtlinien und Ablehnungen

Gemäß den Richtlinien des Gesundheitsministeriums wird ein zusätzliches Budget von 5.000 Euro bereitgestellt, um die Barrierefreiheit an den neuen Standorten zu gewährleisten. Eine Sprecherin des Landesverwaltungsamtes berichtet, dass die Bearbeitung der Anträge bislang nicht reibungslos verlief: Von 57 eingereichten Anträgen wurden 20 abgelehnt. Dies betrifft acht Ärzte, neun Zahnärzte und drei Apotheker. Die hohe Ablehnungsquote ist darauf zurückzuführen, dass viele Antragsteller bereits ohne staatliche Zusage mit ihrer Niederlassung begonnen hatten.

Besonders dramatisch ist die Situation bei den Zahnärzten. Vielen in Thüringen droht eine Praxisschließung, da es in den letzten Jahren Probleme bei der Nachfolgesuche gab. Der Apothekerverband warnt zudem vor den Schwierigkeiten, die ältere Apothekeninhaber haben, um eine Nachfolge zu finden. Bei der Vergabe der Zuschüsse spielt die Lage einer Apotheke ebenfalls eine entscheidende Rolle. So muss eine geförderte Apotheke mindestens 3.500 Einwohner versorgen, und es müssen bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der vorhandenen Konkurrenz im Umkreis erfüllt sein.

Die Initiative zeigt das Bestreben der Landesregierung, ländliche Regionen attraktiver zu gestalten und die Gesundheitsversorgung dort zu sichern. Die Herausforderung bleibt allerdings, dass die Zahl der abgelehnten Anträge viele betroffene Fachkräfte vor unlösbare Aufgaben stellt, gerade in einem Umfeld, wo bereits ein Mangel an medizinischer Versorgung herrscht. Das Anliegen, die medizinische Infrastruktur zu erhalten und zu verbessern, ist daher von großer Bedeutung für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in der Region.