Warnung! Gefährlicher Zimt zurückgerufen – Blei in beliebten Gewürzen!

Baden-Württemberg, Deutschland - Erhöhte Blei-Werte in Lebensmitteln alarmieren Verbraucher und Experten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz warnt vor einem bestimmten Gewürz aus dem Supermarkt, das gesundheitliche Risiken birgt. Es handelt sich um gemahlenen Zimt der Marke Suntat, dessen Rückruf nun in mehreren Bundesländern durchgeführt wird. Die betroffene Verpackungsgröße beträgt 90 Gramm und das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 30.08.2026. Die Chargennummer lautet Lot: L353103 und der Hersteller ist die BLG Kardesler GmbH.
Verbraucher werden eindringlich gebeten, das Produkt nicht zu konsumieren. Stattdessen sollen sie das Gewürz in die Verkaufsstelle zurückbringen, wo der Verkaufspreis erstattet wird. Betroffene Bundesländer sind unter anderem Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Es ist jedoch zu beachten, dass möglicherweise weitere Bundesländer betroffen sind.
Gesundheitsgefahren durch Blei
Die Gesundheitsgefahren durch erhöhten Bleigehalt in Lebensmitteln sind gravierend. Blei kann das Gehirn und Nervensystem schädigen und zu Intelligenz- sowie Verhaltensdefiziten besonders bei Kindern führen. Zudem kann eine erhöhte Exposition mit Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Ereignissen und Nierenschäden verbunden sein. Blei lagert sich in den Knochen ein und könnte während Stress oder Schwangerschaft freigesetzt werden, was die Risiken weiter erhöht.
Zusätzliche Informationen zu Schwermetallen in Lebensmitteln, einschließlich Blei, sind auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu finden. Hier wird auf die langfristigen gesundheitlichen Risiken durch die Aufnahme von Schwermetallen hingewiesen und es werden Handlungsempfehlungen für Verbraucher bereitgestellt BMUV.
Europäische Betrachtung von Schwermetallen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat jüngst ihre Analyse zu Schwermetallen, insbesondere zu Blei und Chrom, aktualisiert. Die EFSA macht deutlich, dass eine erhöhte Exposition gegenüber Anorganischem Arsen in Lebensmitteln derzeit kein großes Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellt, jedoch das Thema weiterhin relevante Beachtung erfordert. Der Tolerable Daily Intake (TDI) für Chrom (III) wurde auf 0,3 mg pro kg Körpergewicht pro Tag festgelegt. Während die Aufnahme von Chrom (III) für die Bevölkerung als unbedenklich angesehen wird, birgt Chrom (VI), das vorwiegend aus industriellen Verfahren entsteht, erhebliche gesundheitliche Risiken und kann krebserregend wirken EFSA.
Die aktuellen Vorkehrungen zur Minimierung der Gefahren, die von Schwermetallen in Lebensmitteln ausgehen, verdeutlichen die Notwendigkeit fortlaufender Kontrollen sowie umfassender Verbraucherinformationen. In Anbetracht der Gesundheitsrisiken sollten Verbraucher aufmerksam sein und die Anweisungen der Behörden befolgen.
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Ort | Baden-Württemberg, Deutschland |
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