Grenzkontrolle in Görlitz: Bundespolizei-Handlungen - Klage gestoppt

Bundespolizei bei Grenzkontrolle: Einblick in die rechtlichen Befugnisse

Ein Vorfall bei einer Grenzkontrolle in Görlitz wirft Fragen nach dem Handeln der Bundespolizei auf. Was sagt die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen?

Am Abend des 1. Advents im Jahr 2023 erlebte Frank Szesny einen Vorfall, der alles andere als festliche Stimmung verbreitete. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin war er auf dem Rückweg vom Christkindlmarkt in Görlitz, als sie an der Grenzkontrolle auf der Stadtbrücke von Bundespolizisten unerwartet hart angefasst wurden.

Szesny beschreibt die Ereignisse als „brutale Misshandlung und Raub“ seitens der Bundespolizei. Nachdem sie aufgrund von Wartezeiten nach dem Grund gefragt hatten, habe seine Lebensgefährtin begonnen, die Situation mit dem Handy zu filmen, was von den Beamten untersagt worden sei. Die Situation eskalierte schnell, als sie aus dem Auto gezogen, gefesselt und in einen Container gebracht wurden, wo es zu gewaltsamen Übergriffen gekommen sein soll.

Staatsanwaltschaft: „Rechtmäßige Handlungen“

Die Bundespolizisten aus St. Augustin in Nordrhein-Westfalen, die an dem Vorfall beteiligt waren, bezeichneten die Görlitzer laut Szesny als „Nazis“ und warfen ihnen vor, Reichsbürger zu sein. Nachdem Szesny und seine Lebensgefährtin Strafanzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet hatten, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein.

Nach Abschluss der Ermittlungen erklärte die Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren gegen die Bundespolizisten eingestellt wurde, da deren Handlungen als rechtmäßig betrachtet wurden. Es wurde jedoch nicht detailliert darauf eingegangen, welche konkreten Maßnahmen als rechtmäßig angesehen wurden. Das Verfahren gegen Frank Szesny und seine Begleiterin läuft weiterhin.

NAG