Falsche Bewertungen im Netz: Arbeitgeber kämpfen gegen Anonymität
Bewertung von Arbeitgebern im Internet: Chancen und Risiken
Im Zeitalter der Digitalisierung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend dazu befähigt, ihre Arbeitgeber online zu bewerten. Diese Entwicklung hat zur Entstehung von Bewertungsportalen wie Kununu, MeinChef, Glassdoor oder Jobvoting geführt, die eine Vielzahl von Meinungen und Erfahrungen sammeln. Allerdings birgt die Möglichkeit zur anonymen Bewertung auch Risiken, insbesondere dann, wenn die Kritik auf falschen Angaben beruht.
Rechtliche Schritte gegen Fake-Bewertungen
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt, dass Arbeitgeber sich gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen wehren können. Diese können verlangen, dass der Name des Verfassers offengelegt oder die Bewertung gelöscht wird, wenn Zweifel an deren Echtheit bestehen. Insbesondere bei Fake-Bewertungen muss die Anonymität aufgehoben werden, um eine Überprüfung der Beziehung zwischen Bewerter und Unternehmen zu ermöglichen.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Problematik: Kritische Äußerungen wie „Empathie ist ein Fremdwort“ oder „Veraltete Technik und schlechte Arbeitsbedingungen“ können das Image eines Unternehmens signifikant beeinträchtigen. Das OLG Hamburg betont daher die Notwendigkeit, ungerechtfertigte negative Bewertungen zu bekämpfen, um die Reputation von Unternehmen zu schützen.
Einblick in die Funktionsweise von Kununu
Das Bewertungsportal Kununu ist eines der bekanntesten Plattformen, auf denen Arbeitgeber bewertet werden können. Bei Zweifeln an der Authentizität einer Bewertung können Unternehmen von Kununu einen Nachweis über die Zugehörigkeit des Bewerter zum Unternehmen verlangen. Hierbei werden sensible Informationen des Bewerter geschwärzt, um die Anonymität zu wahren. Kununu betont, konsequent gegen Fake-Bewertungen vorzugehen, um Transparenz am Arbeitsmarkt zu schaffen.
Zulässige Kritik und Verantwortungsbewusstsein
Arbeitsrechtler warnen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor unüberlegten oder unwahren Äußerungen bei Online-Bewertungen. Während sachliche und konstruktive Kritik grundsätzlich zulässig ist, drohen rechtliche Konsequenzen bei falschen Behauptungen. Werturteile und persönliche Erfahrungen können geteilt werden, solange sie der Wahrheit entsprechen und nicht dem Ruf des Unternehmens schaden.
Die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Verantwortung
Die Möglichkeit, Arbeitgeber online zu bewerten, bietet einerseits eine wichtige Feedbackquelle für Unternehmen, andererseits erfordert sie ein verantwortungsbewusstes Handeln seitens der Bewertenden. Die Balance zwischen Meinungsfreiheit und Schutz vor Rufschädigung ist daher ein wichtiges Thema, das auch in rechtlichen Auseinandersetzungen bis hin zum höchsten Gericht diskutiert wird.
– NAG