AfD-Kandidaten scheitern bei Ausschusswahlen im Bundestag!

Berlin, Deutschland - In den Ausschüssen des Bundestages beginnt die gesetzgeberische Arbeit in dieser Legislaturperiode. Rund zwei Monate nach der konstituierenden Sitzung wurden insgesamt 24 Gremien eingerichtet, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten, berichtet Tagesspiegel. Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt gemäß der Größe der Fraktionen, wobei die AfD, mit 20,8 Prozent der abgegebenen Stimmen, als zweitstärkste Kraft in den Bundestag eingezogen ist.
Die AfD wollte in mehreren wichtigen Ausschüssen die Vorsitzenden stellen, scheiterte jedoch durch geheime Wahl in allen Angelegenheiten. Besonders auffällig ist, dass die AfD-Kandidatin für den Haushaltsausschuss, Ulrike Schielke-Ziesing, keine Mehrheit erhielt. Auch die Kandidaten der AfD für den Innenausschuss, Jochen Haug, für den Ausschuss für Arbeit und Soziales, Gerrit Huy, sowie für den Finanzausschuss, Kay Gottschalk, fielen durch. Gleiches gilt für Stefan Möller im Rechtsausschuss und Manfred Schiller im Petitionsausschuss. Diese Misserfolge zeigen, dass die anderen Parteien, insbesondere die Unionsführung, entschieden gegen eine Wahl der AfD-Kandidaten sind, erläutert Tagesschau.
Verteilung der Ausschussvorsitze
Die endgültige Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt nach einem mathematischen Verfahren, das berücksichtigt, wie viele Sitze jede Fraktion im Bundestag hat. Hier eine Übersicht über die aktuelle Verteilung:
Fraktion | Anzahl der Vorsitzenden | Ausschüsse |
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CDU/CSU | 8 | Auswärtiges, Verteidigung, Wirtschaft, Landwirtschaft, Digitales, Menschenrechte, Entwicklung, Tourismus |
AfD | 6 | Haushalt, Finanzen, Innen, Recht, Arbeit/Soziales, Petitionsausschuss |
SPD | 5 | Bildung/Familie, Gesundheit, Forschung, Wahlprüfung/Geschäftsordnung, Sport/Ehrenamt |
Grüne | 3 | EU, Kultur und Medien, Verkehr |
Linke | 2 | Wohnen, Umwelt/Klimaschutz |
Reaktionen und rechtliche Aspekte
Die AfD-Führung kritisierte die fehlenden Wahlen als Ausgrenzung und Diskriminierung und forderte ein Ende der parteipolitischen Willkür. Stellenweise gab es auch rechtliche Einschätzungen, wie die von Udo Di Fabio, einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, der unterstrich, dass die AfD keinen Rechtsanspruch auf die Besetzung von Ausschussvorsitzen hat. Diese Entscheidung steht im Kontext der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“. Ein Gutachten des Verfassungsschutzes, das über 1.100 Seiten umfasst, enthält beispielsweise Hinweise auf Bestrebungen, die gegen die Menschenwürde gerichtet sind.
Die Strategie, keine AfD-Vorsitzenden zu wählen, wurde von Hendrik Hoppenstedt (CDU) kritisiert. Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler machte deutlich, dass das Verfahren anderer Parteien nicht dem demokratischen Geist der Verfassung entspricht. Trotz dieser politischen Rahmenbedingungen hat die AfD juristisch keine Handhabe gegen die Ablehnung ihrer Kandidaten im Bundestag, wie auch die weiteren Perspektiven auf Veränderung in dieser Legislaturperiode inzwischen als zerschlagen gelten. Der Verfassungsschutz hat die AfD als insgesamt minderheitenfeindlich eingestuft, was ihre Position im Bundestag weiter kompliziert.
Diese Entwicklungen zeigen deutlich, wie stark die politischen Auseinandersetzungen im Bundestag auch in der aktuellen Legislaturperiode fortbestehen und wie wichtig die Aussprachen und Wahlen in den Ausschüssen sind, die letztlich die Schaltstellen der Gesetzgebung bilden. Wikipedia bietet zudem umfassende Hintergrundinformationen zu den Bundestagsausschüssen und deren Zusammensetzungen.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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