Mieter aufgepasst: Rechte und Pflichten bei leerstehenden Wohnungen!

Berlin, Deutschland - Mieter haben mehr Freiheiten, als viele denken! Laut aktuellen Informationen dürfen sie ihre vermietete Wohnung sogar leer stehen lassen, ohne einziehen zu müssen. Dies wird durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs gestützt. Mieter können Möbel und Kartons in der Wohnung lagern und sogar Hausrat verkaufen, solange sie die Miete und Nebenkosten zahlen.

Besonders wichtig ist: Mieter müssen darauf achten, dass die Wohnung durch ihre Abwesenheit nicht beschädigt wird. Im Winter müssen sie beispielsweise heizen, um Rohrbrüche zu verhindern. Andernfalls drohen Schadensersatzforderungen. Das Mieterrecht gibt den Mietern eine umfassende Entscheidungsfreiheit, solange sie die Regeln des Mietvertrags einhalten und keine Störungen für Nachbarn verursachen. Für weitere Informationen zu diesen Rechten und Pflichten sollten sich Mieter an Experten wenden, wie www.echo24.de berichtet.

Details
Ort Berlin, Deutschland
Quellen