Neue Gesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern: Gastangler müssen Fischereiabgabe zahlen
Neues Fischereigesetz in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen: Gast-Angler müssen zahlen
Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Fischereigesetz verabschiedet, das ab dem Jahr 2025 auch Gastanglerinnen und -angler zur Kasse bittet. Selbst wenn sie bereits in ihrem Heimatbundesland die Fischereiabgabe entrichtet haben, müssen sie nun in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zehn Euro pro Jahr zahlen.
Das neue Gesetz soll dem Land voraussichtlich Mehreinnahmen von rund 600.000 Euro bringen. Diese Einnahmen sollen wiederum in den Schutz und die Pflege der heimischen Gewässer investiert werden.
Angelschein wird digital gültig
Ein weiterer wichtiger Aspekt des neuen Fischereigesetzes ist die Regelung, dass der Angelschein ab sofort auch digital vorgezeigt werden kann. Darüber hinaus gilt die Fischereiabgabe nicht nur für Einheimische, sondern auch für Urlauber, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln möchten. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in Schleswig-Holstein und sind auch in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen geplant.
Eine positive Neuerung betrifft zudem Umzüge von Anglerinnen und Anglern. Diese müssen nach einem Umzug nicht erneut die Fischereischeinprüfung ablegen oder neue Dokumente beantragen.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Kontrolle und Verwaltung im Bereich der Fischerei zu vereinfachen und zugleich die heimischen Gewässer zu schützen. Das neue Fischereigesetz wird somit nicht nur finanzielle, sondern auch organisatorische Verbesserungen für alle Anglerinnen und Angler in Mecklenburg-Vorpommern bringen.
– NAG