Oberlandesgericht erlaubt Focus Gebühren für Ärzte-Siegel!

Das Oberlandesgericht München erlaubt Focus die Vermarktung seiner Mediziner-Siegel, trotz Kritik an deren Irreführung.
Das Oberlandesgericht München erlaubt Focus die Vermarktung seiner Mediziner-Siegel, trotz Kritik an deren Irreführung. (Symbolbild/NAG)

Rems-Murr-Kreis, Deutschland - Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das Magazin Focus für die Nutzung seiner Auszeichnungen „Top-Mediziner“ und „Empfohlener Arzt in der Region“ von Ärzten und Kliniken Gebühren verlangen darf. Diese Entscheidung, die am 22. Mai 2025 bekannt gegeben wurde, erlaubt es der Rems-Murr-Kliniken, die lizenzierten Siegel für die Werbung ihrer Chefärzte zu verwenden. Diese Institutionen zahlen dafür Copyright-Pauschalen an Focus und nehmen damit aktiv an der Vermarktung dieser Mediziner-Siegel teil, wie ZVW berichtet.

Diese Entscheidung folgt einer vorherigen Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes, die am 13. Februar 2023 vom Landgericht München I entschieden wurde. Dabei stellte das Gericht fest, dass die Vergabe des Focus-Siegels gegen das Irreführungsgebot verstößt. Das Siegel erweckt den Anschein einer sachgerechten Überprüfung der Ärzte, was jedoch nicht der Fall ist. Ärzte haben die Möglichkeit, gegen ein Entgelt von rund 2.000 Euro ein solches Siegel zu erhalten, was die Frage nach der tatsächlichen Qualität der medizinischen Dienstleistungen aufwirft, da objektive Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Das Gericht betonte, dass die Lizenzierung durch Focus keine nachgelagerte Überprüfung darstellt, die unter die Pressefreiheit fällt LTO.

Kritik an der Qualität der Auszeichnung

Die Qualität ärztlicher Leistungen kann bekanntlich nicht objektiv gemessen werden. In diesem Kontext ist die Nutzung des Focus-Siegels besonders kritisch zu betrachten, da es bei Verbrauchern den falschen Eindruck erweckt, dass eine neutrale Prüfung stattgefunden hat. Diese irreführende Aufmachung ähnelt einem Prüfzeichen, was die Verwirrung bei den Patienten erhöhen kann und die Frage aufwirft, ob derartige Auszeichnungen die tatsächliche Kompetenz der Ärzte widerspiegeln.

Das Urteil des Landgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es verdeutlicht die Notwendigkeit, dass Medien sich nicht durch die Vergabe von Prüfzeichen gegen Entgelt finanzieren sollten. Diese Problematik steht im weiteren Kontext einer wachsenden Nachfrage nach qualitätsgesicherten medizinischen Informationen im Internet, die durch verschiedene Initiativen vorangetrieben werden, darunter Ärzteblatt.

Qualitätskennzeichnung und Standards

Die Initiativen zur Qualitätskennzeichnung medizinischer Informationen sind vielfältig. Es sind jedoch keine international anerkannten Standards etabliert worden. Beispielsweise setzt die Health On the Net Foundation (HON) seit 1996 internationale Standards, bietet jedoch ein umstrittenes Siegel an. Weitere Initiativen wie MedCERTAIN und AFGIS arbeiten daran, Qualitätskriterien zu definieren und weiterzuentwickeln. Diese Organisationen haben das Potenzial, internationale Standards zu schaffen, die für die Evaluierung medizinischer Informationen entscheidend sein könnten.

Es bleibt klar, dass die Medienkompetenz der Nutzer entscheidend ist, um qualitativ hochwertige Informationen zu erkennen. Angesichts der Komplexität des Themas benötigen die Nutzer Unterstützung durch freiwillige Selbstkontrolle der Anbieter und Expertenurteile, um die Qualität der Informationen in der Medizin zu gewährleisten.

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Ort Rems-Murr-Kreis, Deutschland
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